Ich fürchte, dass das eine "Superanfängerfrage" wird *rotwerd*
Hier ist immer mal wieder von TÜV und § 21 die Rede - muss so ein 50er Roller neuerdings durch den TÜV?
Das wäre in den vergangenen 30 Jahren irgendwie an mir vorbeigegangen...
wolf
Ich fürchte, dass das eine "Superanfängerfrage" wird *rotwerd*
Hier ist immer mal wieder von TÜV und § 21 die Rede - muss so ein 50er Roller neuerdings durch den TÜV?
Das wäre in den vergangenen 30 Jahren irgendwie an mir vorbeigegangen...
wolf
Nur, wenn du keine Papiere (Betriebserlaubnis) hast und deine 50er kein offiziell von Piaggio nach Deutschland importiertes Fahrzeug ist. Für deutsche Fahrzeuge gibts Zweitschriften der BE von Piaggio Deutschland, für nicht-deutsche führt der Weg über TÜV (einmalig zur Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer Betriebserlaubnis) und Zulassungsstelle.
Unnütze Satzzeichen entfernt! Forenregeln
ebenfalls mit der 50er beim Tüv antreten darfste.... wenn die polizei wegen technischer mängel (z.B. zu schnell) die papiere eingezogen hat....
Rita
Danke für die Antworten, ich dachte, ich hätte was verschlafen
mono: Sorry, was war denn falsch? *grübel*
wolf