Braincap? Das gabs doch schonmal und hier hab ich gefunden was ich damals las:
"Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."
Was ist ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift?
§ 21a StVO:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der
ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen)
gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22
vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
Auf Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984
steht dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende
Genehmigungskennzeichen aussehen. Die "eingängige" Bezeichnung:
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr 22 für die
Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen
vom 20ten März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die
Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur
Regelung Nr 22)".
§ 1:"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958
angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die
Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern,
Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der
Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend
veröffentlicht."
Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der
Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S.
38 ), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S.
1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in
amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992
verwendet werden."
Und dann gibt es noch die:
"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO"
vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass
in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte
"bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Sprich die Pflicht für ECE wird im letzen Satz wieder aufgehoben.
Allerdings ist in vielen anderen europäischen Ländern ein Helm laut ECE vorgeschrieben. So kann es z. B. in Italien vorkommen, dass sogar das Motorrad beschlagnahmt wird, wenn ohne zugelassenen Helm gefahren wird.
Ich hoffe Licht ins Dunkel gebracht zu haben und ich glaube ein Paar Onlineshops in denen man Helme kaufen kann bieten die Vorschrift sogar zum Download an, damit man sich das ausdrucken und der Polizei zeigen kann...
ALSO Fahren ist mit jedem Helm erlaubt in Deutschland aufgrund einer Gesetzeslücke - ich selbst wollte auch immer ne Eierschale passend zu meiner Vespa in British Racing Green. Seitdem ich Papa bin, nehme ich davon aber Abstand - will ja auch noch was von meinem Sohnemann haben und nicht an der nächsten Ecke aufgeraucht werden...