Schließlich hätte ich ja gesagt das er sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle holen soll, und damit und dem verkehrstüchtigen Roller zum Tüv fahren soll, damit er neue Papiere erhält.
Gesagt ist viel. Deshalb macht man ja schriftliche Verträge Er muss das also auch beweisen können was Du gesagt hast.