Ist ne 150er, also eigentlich "Blinkerpflichtig".
Der Erstbesitzer ist leider laut Fahrzeugschein schon 1932 auf die Welt gekommen und ob mir das der TÜVler abnimmt...
Beiträge von SendlingVespa
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Servus Vespafreunde,
habe kürzlich in Italien eine GL aus dem Jahr 64 erworben. Nun habe ich einige Fragen bezüglich der Anmeldeformalitäten hier in D-Land.
Ich habe die original Carta di Circolazione, das alte Kennzeichen und einen Kaufvertrag.
Nun meine Fragen bzw. bedenken:
1. Was brauche ich noch für Unterlagen und muss ich zuerst zum TÜV und eine Vollabnahme machen oder erst bei der Zulassungsstelle irgendwas regeln?
2. Kann ich irgendwie um die Vollabnahme herum kommen? (wahrscheinlich eher nicht...)
3. Die Vespa hat natürlich keine Blinker. Was meint Ihr, wie steht die Chance dass ich das als Ausnahme (ist ja leider nach 61) eingetragen kriege oder soll ich lieber den umständlichen Weg gehen und sagen, dass keine Papiere vorhanden sind und das Baujahr als 60 angeben?
4. Wie schaffe ich es, dass mir die Behörde nicht die Carta di Circolazione einzieht und ich sie als Sammlerstück behalten kann?
Merci im Voraus!