Es gibt hier zwei Punkte, die es hier - wie vielfach beschrieben zu klären gilt:
- Wer haftet für den Transportschaden? Hier solltest Du umgehend die Spedition kontaktieren und den Schaden im Nachhinein melden.
- Ist eine Rückabwicklung des Verkaufes möglich? Du hast - wenn auch nur auf gerichtlichem Weg - relativ gute Chancen, da der Verkäufer sicher kein Privatverkäufer im Sinne der ebay-Statuen ist. Er hat u.a. mehrere ebay Identitäten und kauft Vespen, möbelt die auf (ob professionell oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen) und verscherbelt diese in der Bucht. Druckmittel für Dich sind:
a) Androhung einer Meldung bei ebay (falsche Produktbeschreibung: deutsche Papiere; kein Privatverkäufer)
b) Androhung der Meldung beim zuständigen Finanzamt.
Hier ein Beispiel für einen gekauften Roller:
Diese Karre läuft gerade in der von Dir geposteten Auktion.
Es müsste also schon sehr übel für Dich laufen, wenn Du nicht zu Deinem Recht kommen würdest.
Beste Grüße,
Automatix
PS: Der Ratschlag, alle Auktionen des Verkäufers durchzusehen, ist genau der Richtige. Sollte der Kamerad nicht bereit sein das Geschäft rückabzuwickeln - und zwar unter Erstattung aller Kosten - würde ich keine Sekunde zögern und den juristischen Weig einschalgen