bei einem privat kauf wohl nicht. bei einem neukauf:
zitat:
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn
1. ein Gegenstand von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt,
2. die Lieferung an den Erwerber gegen Entgelt durch einen Unternehmer erfolgt,
der nicht Kleinunternehmer ist und
3. der Gegenstand vom Erwerber für sein Unternehmen oder von einer juristischen
Person erworben wird oder wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Der Erwerb ist zu besteuern,
1. von Unternehmern, die ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind:
in jedem Fall;
2. von nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (z. B. Ärzten),
von Kleinunternehmern (gemäß § 19 Abs. 1 UStG),
von pauschalierenden Land- und Forstwirten (gemäß § 24 UStG) und
von nichtunternehmerischen juristischen Personen:
a) bei neuen Fahrzeugen: in jedem Fall
b) bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren: in jedem Fall
c) bei anderen Gegenständen: nur bei Überschreiten der Erwerbsschwelle in
Höhe von 12.500 € oder beim Verzicht auf die Erwerbsschwelle;
3. beim Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer: in jedem Fall ( Kapitel 4).