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Beiträge von Schanzer

    Wird wohl ein Vertipper/Druckfehler gewesen sein und derjenige meinte eine PX 80 E.

    Das "E" steht im übrigen nicht für Elestart. Auch Modelle ohne E-Starter hatten das "E" in der Bezeichnung.

    Mit P&P gehen tatsächlich nur die 139 ccm von Malossi, da hast du recht. Was allerdings technisch machbar ist, sind 177 ccm mit anderem Vergaser und Langhubwelle.
    Der 135er DR und der 139er Malossi sind halt die kleinen Umbauten ohne großen (Zeit)aufwand.

    Tja, so ist es aber. Die magische Grenze liegt bei 125 ccm.

    Zum Thema H-Kennzeichen:
    § 2 Nr. 22 FZV sagt uns "Im Sinne dieser Verordnung sind Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen..."

    Das was davon wohl am ehesten zutrifft sind bei unseren Vespen die 30 Jahre. Damit es ein H-Kennzeichen gibt muss aber alles bei einem Fahrzeug zutreffen.

    Hat eine 80er auch nur eine Betriebserlaubnis wie eine 50er? Ich dachte immer, man hat dann auch Brief und Schein wie beim Auto.


    Alter Name: Betriebserlaubnis
    Neuer Name: Zulassungsbescheinigung Teil 1
    Bei den alten Papieren gab es rein optisch keinen großen Unterschied zwischen einen Fahrzeugschein (für's Auto) und einer Betriebserlaubnis (für die Vespa) außer natürlich mit Ausnahme der Bezeichnung.

    Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (alt: Fahrzeugbrief) wurde für Leichtkrafträder wie z.B. eine PX 80 nicht ausgegeben.

    Also 87,64 € sind für eine 80er schon in Ordnung.
    Wenn man allerdings bedenkt, dass eine 200er (zumindest für mich) mit nur 24,87 € bei 55% Beitragssatz und RK 4 auskommt ist es dann doch wieder viel. Das liegt aber logischerweise an der Zielgruppe der Fahrer unter 16 Jahren die meistens mit den 80ern/125ern unterwegs sind.

    Das Aufgebotsverfahren für die Ungültigkeitserklärung des Fahrzeugbriefes dauert im übrigen 6 Wochen.

    Als am besten jetzt aufbieten lassen, in den folgenden 6 Wochen die notwendigen Reparaturen/Wartungen machen und sich dann rechtzeitig zur Saison über neue Papiere freuen.

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst du wenn du eine Mail an zentrale01@de.piaggio.com mit sinngemäß folgendem Wortlaut schickst:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich beabsichtige an meinem Fahrzeug Vespa P 80 X einen kompletten Tausch des Antriebs vorzunehmen um diese auf eine
    Vespa P 200 X (Kraftrad) umzurüsten.
    Bitte senden Sie mir hierzu eine entsprechende Unbedenklichkeitserklärung zu.
    Fahrzeug‐Ident‐Nr.: V8X1Txxxxxx
    Baujahr: JJJJ
    Motorpräfix des neuen Antriebs: VSE1M
    (Anm.: je nach Motor auch VDE1M)
    Bitte senden Sie die Erklärung an folgende Adresse:
    Dein Name
    Deine Straße
    Dein Wohnort
    Mit freundlichen Grüßen

    Nach ca. 1 Woche hast du dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Briefkasten und die TÜV-Abnahme ist damit in 10 Minuten erledigt. Denk dran, dass der Auspuff, der Luftfilter sowie der Vergaser ebenfalls Originale sein müssen. Dies wird in der Piaggio-Bescheinigung auch ausdrücklich erwähnt.

    Ach noch was:
    Die Schrauben zur Ständer- und Fußbremsenbefestigung könnten dem TÜV-Prüfer evtl. wegen Verletzungsgefahr, spitzer Gegenstand etc. missfallen. Ich würde mir da die Standardschrauben reindrehen.

    Ich versuch das hier mal zu lichten:

    Wenn du an einer PK 80 einen originalen (!) 125er-Motor einbaust, welcher auch in der Serien-PK 125 verbaut war, so bekommst du bei Piaggio eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Darin wird bescheinigt, dass "das L-Kraftrad durch Austausch des kompletten Motors mit Vergaser, Luftfilter, Schalldämpfer, Lichtmaschine und Hinterradbremse in ein XY" umgebaut werden kann. XY deshalb, da es bei mir ein Umbau von Leichtkraftrad auf Kraftrad war und ich deshalb nicht 100%ig sagen könnte was die da eintragen. Logischweise sollte da natürlich w/ Hubraum L-Kraftrad stehen.

    Für Tuningzylinder, und darunter fallen 102 ccm, 112 ccm usw. gilt dann das TÜV Prozedere mit Einzelabnahme etc.