Exzentrische Vogelbehausung
Beiträge von JayKuDo
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Jever Fun
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Never change a running system
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stets ungern gesehen
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Einmal abschweifen:
1. Für das einfache Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro vor. Werden dabei zusätzlich ungültige Kennzeichen verwendet, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.
2. Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
3. Wer den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs erfüllt, muss im Fall einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder alternativ dazu einer Maximalfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr rechnen. Sollte es seitens des Gerichts zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen wird zusätzlich zu dieser Strafe auch noch ein Eintrag in das Fahreignungsregister, welches früher als Verkehrszentralregister bekannt gewesen ist, mit drei Punkten vorgenommen. Sollte es im Zusammenhang mit einem Missbrauch des Kennzeichens zu einem Fahrverbot kommen erfolgt ein Eintrag in das Fahreignungsregister mit zwei Punkten.
Zur Not kann man sich bei einer Kontrolle ohne Kennzeichen noch mit einer Probefahrt herausreden, immer glaubhaft bei unseren alten Schätzchen. Sofern man nicht zu weit vom Heimatort entfernt ist, jedoch ist es auch nicht mehr so lax wie noch zu meinen Jugendzeiten.
Bei dem Führen eines Fahrzeugs mit "gefälschten" Siegeln kommen meistens alle genannten Punkte zusammen. Leider kann ich da auf Erlebnisse im Bekanntenkreis. zurückgreifen. Ein Kumpel aus der Schrauberhalle damals hatte sich für eine "Probefahrt" die Kennzeichen meines Autos "geborgt" um mal in die Diskothek zu fahren. Somit kann ich. nur die Aussagen meines Anwaltes wiedergeben. (*Danach waren meine Kennzeichen immer mit Torx-TR befestigt
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Solange keine offiziellen Plaketten nachgeahmt werden ist das kein Problem.
Mir fällt dort eine Interpretation alá Disney oder Acme ein mit Comicköpfen als Wappen, oder "Gotham City" mit dem Batman Logo im Zentrum.
Solange das Fahrzeug nur schiebend bewegt wird ist das auch juristisch kein Thema.
Originalgetreue Nachbildungen im öffentlichen Raum sind ein größeres Problem.
Da kann man eher ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegen, das geht milder ab.
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Vogelkacke auf brauner Sitzbank
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Haargel der 80er
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Messdiener
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Wer kann denn hier nicht schnell lesen? *ich frage für einen Freund…* 😝
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Wir haben früher einfach eine Karosseriescheibe hinten mit verbaut, wenn die Materialstärke reicht. Beim Einnieten darauf achten, adß die Scheibe fest am Karosserieblech anliegt. Etwas Sikaflex oder auch Silikon zwischen der Karosseriescheibe und Karosserie verhindert auch weitestgehend eindringendes Wasser durch die Kapilarwirkung und damit auch den folgenden Rost. Zudem verteilt die große Scheibe auch die auftretenden Kräfte auf eine gößere Fläche.
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Wenn der Tacho eher dreieckig ist und nicht mehr Rund ist, sowie Lenkerverkleidung aus Kunststoff ist es eine XL 2.
Beim Studium verschiedener Bilder hier in der Galerie kann man noch mehr Unterschiede ausmachen.
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Creutzi wartet noch auf das Fahrgestell zum Motor…

