Der Lenz ist da!
Beiträge von JayKuDo
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die Reifen dürften mittlerweile knüppelhart sein. Abrollkomfort von alten Kutschenrädern ...
Lieber Runter und neue drauf, falls die Gute auf der Straße noch sicher bewegt werden sollte.
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Meine Bestellungen bei dem Laden wurden bisher einwandfrei geliefert
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Solange das keine Nabenschaltung ist, ist das zerlegen und wieder zusammenfriemeln überschaubar. Ich bin immer den einfachsten Weg dabei gegangen. Einfach auf der Ritzelseite mit Caramba/Mos2-Oel behandeln. Nicht zu sehr fluten, dann greift die Rücktrittbremse nicht mehr… Verharztes Fett klebt die Freilauf Sperrklinken fest. Mit dem Caramba Zeugs löst sich das Fett wieder. Häufig ist das ein Standschaden.
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Wer kann nachvollziehen, wieviele Problem nun Händler mit unseren Lieferdiensten haben.
Ich hatte diese Woche auch ein Paket per DHL erwartet, zuerst liegt es fast eine Woche lang im GVZ Bremen, kommt dann im GVZ Hagen an. Von dort ist es meistens einen Tag später bei mir. Ich bekomme auch die Mail, daß ich das Paket erhalte.
Am versprochenen Liefertag bekomme ich kein Paket aber eine weitere Email um 19.45 Uhr, in der mir mitgeteilt wird daß mein Paket zurückgesandt wird. Um 19.58 Uhr teilt mir die freundliche Computerstimme der Hotline mit, daß ich ausserhalb der Geschäftszeiten anrufe. Diese seien von 8.00 - 20.00 Uhr.
Ich weiß nun nicht ob meine Funkuhr oder die Anzeige der uhr.ptb.de (Atomuhr Braunschweig) nicht richtig geht.
Am folgenden Morgen erklärt mir die Mitarbeiterin, daß mein Paket zu groß sei für den entrichteten Portobetrag.
Und DHL, Hermes, GLS und wie sie alle heißen haben noch viele weitere Eigenarten auf die man als Händler (vorteilhafterweise noch ein 1-Mann Betrieb) reagieren soll. Leider ist dieses nicht immer möglich. Ich habe schon einen Geduldsfaden, wie ein Ankertau (Aussage meiner Frau), jedoch dann ist irgendwann ein Ende erreicht und es platzt unkontrolliert heraus. Schade, aber wir sind alle nur Menschen.
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Rettung durch K.I.
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Billy Idol
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verschleppt auch mit Begeisterung das gerade benötigte Werkzeug
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Das Ende der Hobbies
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Exzentrische Vogelbehausung
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Jever Fun
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Never change a running system
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stets ungern gesehen
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Einmal abschweifen:
1. Für das einfache Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro vor. Werden dabei zusätzlich ungültige Kennzeichen verwendet, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.
2. Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
3. Wer den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs erfüllt, muss im Fall einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder alternativ dazu einer Maximalfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr rechnen. Sollte es seitens des Gerichts zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen wird zusätzlich zu dieser Strafe auch noch ein Eintrag in das Fahreignungsregister, welches früher als Verkehrszentralregister bekannt gewesen ist, mit drei Punkten vorgenommen. Sollte es im Zusammenhang mit einem Missbrauch des Kennzeichens zu einem Fahrverbot kommen erfolgt ein Eintrag in das Fahreignungsregister mit zwei Punkten.
Zur Not kann man sich bei einer Kontrolle ohne Kennzeichen noch mit einer Probefahrt herausreden, immer glaubhaft bei unseren alten Schätzchen. Sofern man nicht zu weit vom Heimatort entfernt ist, jedoch ist es auch nicht mehr so lax wie noch zu meinen Jugendzeiten.
Bei dem Führen eines Fahrzeugs mit "gefälschten" Siegeln kommen meistens alle genannten Punkte zusammen. Leider kann ich da auf Erlebnisse im Bekanntenkreis. zurückgreifen. Ein Kumpel aus der Schrauberhalle damals hatte sich für eine "Probefahrt" die Kennzeichen meines Autos "geborgt" um mal in die Diskothek zu fahren. Somit kann ich. nur die Aussagen meines Anwaltes wiedergeben. (*Danach waren meine Kennzeichen immer mit Torx-TR befestigt
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Solange keine offiziellen Plaketten nachgeahmt werden ist das kein Problem.
Mir fällt dort eine Interpretation alá Disney oder Acme ein mit Comicköpfen als Wappen, oder "Gotham City" mit dem Batman Logo im Zentrum.
Solange das Fahrzeug nur schiebend bewegt wird ist das auch juristisch kein Thema.
Originalgetreue Nachbildungen im öffentlichen Raum sind ein größeres Problem.
Da kann man eher ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegen, das geht milder ab.
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Vogelkacke auf brauner Sitzbank