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Beiträge von rassmo

    aber eine steinigung für ein kinderschänder, vergewaltiger oder mörder finde ich volkommen angemessen.

    Donald bist dus?
    Ab welcher Beweislage gilt das?
    Indizien? Es gibt viele Fälle in denen hinterher, z.B. durch inzwischen mögliche DNA-Vergleiche, die Unschuld eines Verurteilten, in deiner Welt gesteinigten, festgestellt wurde.
    Geständnis? Wer entscheidet ob es freiwillig, durch körperlichen oder psychischen Druck erfolgt ist?
    Unser Rechtsystem mag Fehler haben aber die Abschaffung der Todesstrafe, vor allem noch inhuman durch Steinigung, gehört sicher nicht dazu.

    Die Vorjury war wieder fleißig und hat euch 11 Bilder ausgewählt. Aus denen dürft ihr nun eueren Favoriten aussuchen. Also schaut euch die Fotos in Ruhe an, vergrößert sie, wägt ab und gebt schließlich euerem Lieblingsbild die Stimme. Dabei sollte weder der abgebildete Roller noch der eventuelle Fotograf eine Rolle spielen, sondern einzig und alleine die Tatsache welches Bild euch anspricht.
    Zeit habt ihr bis zum 1. Dezember

    Das Siegerbild des Novembers ist gleichzeitig das letzte noch fehlende Bild desVO-Kalenders 2018.

    Fotos für Dezember können unter fotowettbewerb@vespaonline.de jederzeit eingereicht werden. Dann könnt ihr, bei Gewinn des Monats Dezember, auch noch bei der Wahl zum Bild des Jahres 2017 gewinnen.


    Die nächste Runde ist eingeläutet.
    Allen die einen Kalender, oder mehrere, bestellt haben habe ich die Bankdaten per PN geschickt.
    Also wer einen Kalender bestellt hat, oder meint bestellt zu haben, aber keine PN mit den Daten bekommen hat soll sich melden.
    Das Geld soll bis zum 01.12. auf meinem Konto sein. Bei Geldeingang bekommt ihr, allerdings erst am Mitte nächster Woche, Bescheid. Als Analogist, oder vielleicht auch Anachronist, bekomme ich nicht sämtliche Bankdaten direkt auf den Rechner.

    Mir wurde gesagt als die Roller aus Italien kamen gingen viele Papiere verloren und daher ist das alles nicht mehr ganz nachweisbar/nachvollziehbar

    Da liegt der Knackpunkt.
    Entweder:
    der Roller wurde von Piaggio nach D geliefert, dann hat er erst hier Papiere bekommen die logischerweise da waren da ohne Papiere kein Verkauf vom Händler. Oder
    der Roller wurde irgendwann privat nach D gebracht. Dann hatte er italienische Papiere, die möglicherweise vorloren gingen, konnte aber niemals eine normale deutsche ABE bekommen sondern immer nur über eine Einzelabnahme eine BE.

    Wenn du den Motorradführerschein hast mach den normalen Weg über Unbedenklichkeitsbescheinigung und TÜV-Prüfung. Es handelt sich bei der 50S aber, wie bereits mehrfach geschrieben, nicht um einen 50er Roller mit Versicherungskennzeichen sondern um ein Leichtkraftrad mit TÜV-Pflicht.

    Soll jetzt nicht gemein klingen aber all zu viele werden wohl auch dieses Jahr nicht mitmachen?

    Wäre das ok für euch, wenn ich das übernehme und nen neuen Thread dazu aufmach?

    1. Nicht die Quantität sondern die Qualität zählt.
    2. Natürlich, ich fände das sehr ok. :D

    Bei dem handgeschriebenen in den Papieren fehlt das S. Kann aber vielleicht auch daran liegen, dass man die Nummer unter dem Lack nicht gut lesen kann

    Papiere mit handgeschriebener Nr. bekam man nur bei der Erstauslieferung dazu. Und damals war dem Händler die Nr. sicher bekannt und auch noch gut lesbar. Und 67er Roller bekamen mit Sicherheit keine 1980er Papiere.

    Bei den Papieren ist es von Hand reingeschrieben die Nummer. Die Papiere sind von 1980

    Da der Roller älter ist als die Papiere würde ich auch sagen die Papiere sind falsch. Im ungünstigsten Fall hat sich jemand Blankopapiere besorgt und die Nummer selber reingeschrieben.
    Wenn du den Roller legal haben willst, und den Motorradführerschein hast, bleibt dir eigentlich nur ein Weg.
    Für die eingestanzte Rahmennr. eine Unbedenklichkeitsbestätigung besorgen und, wenn die Nr. bei Piaggio für D bekannt ist, ein ABE-Duplikat über den Vespahändler besorgen oder über eine TÜV-Vollabnahme eine Einzel-BE machen lassen. Risiko in beiden Fällen ist das die Rahmennr. als gestohlen gemeldet wurden.

    Typenschild nicht genietet sondern geklebt und kein Piaggio-Hinweis. Dürfte also nachträglich passend zu den Papieren gemacht worden sein.
    Handgeschriebene Nr. in den Papieren ist normal. Wenn die Nummer in den Papieren jetzt nicht mit der eingestanzen Nr. übereinstimmen würde, würde ich vermuten das jemand das Typenschild, und damit den Roller, den Papieren angepasst hat. Da die Nummern aber übereinstimmen, und die Wahrscheinlichkeit das jemand V5A1-Papiere mit der Nummer des V5SA1-Rollerst hat gegen Null geht, würde ich leider vermuten das jemand Blankopapiere passend gemacht hat.

    Gerade das Schild gesehen. Sieht für mich aus wie Nachgefertigt. Eingestanzte Präfix ist von einer normalen 50er, das 50S müsste V5SA1T als Präfix haben. Event. hat da jemand das Typenschild nummernmässig an seine Papiere angepasst aber das 50S übernommen.
    Wie gesagt schau mal auf die Nummer unter der Motorhaube.

    Da auch am Lenker 4 Gänge angezeichnet sind würde das für eine 4-Gang sprechen. Du wirst nicht umhinkommen Rahmen- und Motornummer zugänglich zu machen und anzuschauen. Wenn das Präfix jeweils V5SA ist dann handelt es sich um eine 50S mit, wahrscheinlich, falschen Papieren. Wenn der Rahmen V5SA hat aber der Motor nur ein V5A o. V5B hat dann ist es ein 50S-Rahmen mit normalem 50er Motor und ebenfalls nicht zugehörigen Papieren.
    Die 50S ist kein Roller mit Versicherungskennzeichen sondern fährt 60km/h und ist ein Leichtkraftrad.
    Kurz gesagt:
    Wenn die Nummer auf dem 50S-Typenschild mit der Nummer auf den 50N-Papieren übereinstimmt wäre ich skeptisch.