Das kann dir wohl nur ein Verkehrsrechtsanwalt sicher beantworten.
Meiner Laienmeinung nach sind mehrere Fragen zu beantworten:
1. War an der Einfahrt zum Kreisel ein Kreisverkehrsschild (blauer Kreis mit drei weißen Pfeilen in Kreisrichtung)? Denn nur dann ist der Kreisverkehr vorfahrtsberechtigt.
2. War das Auto an dem du vorbeigefahren bist schon zum Teil auf der Ausfahrtsspur, oder hat wenigstens geblinkt? Denn ansonsten hast du mit nicht ausreichendem Seitenabstand überholt bzw. bist an sich stauenden Fahrzeugen vorbeigefahren. Was in D verboten ist.
Deiner Versicherung kannst du es m.E.n. in jedem Fall melden da du eine gewisse Karenzzeit hast in der du die Rechnung des Unfallgegners selber bezahlen kannst. Falls du eine Rückstufung vermeiden willst.
Aber die rechtliche Seite muß in jedem Fall ein dafür ausgebildeter Anwalt etc. beurteilen. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen und event. Hinweise zu einem Fehlverhalten der Beteiligten geäußert?