SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von rassmo

    Äh ja was meinst Du mit einem Profi.
    So jemand, der 15 Jahre Entwicklungs- und Umstzungserfahrung hat?
    Am besten einen der aus dem Transportation Umfeld oder Zulieferern kommt?
    So einer der für alle großen OEMs in Deutschland schon Fahrzeug Entwicklung gemacht hat?
    Oder einen Karosserieschlosser aus der Vespawerkstatt?

    Ja genau, das meint er. Eben nicht du. :D

    Hinten war eine 12 v 5w drin und vorne eine 6 Volt 15w ablendlampe ...... Standlicht 12v 5w geht .... Vorne und hinten war defekt .....

    Wenn ich das Standlicht hinten rein mach leuchtet es auch ....

    Was heißt "Standlicht hinter"? Wenn da nur Platz für eine Birne ist dann ist das das Rücklicht. Ich vermute mal das es dem Vorbesitzer die Birnen immer wieder zerschoßen hat und er deshalb, völlig sinnloserweise, eine 12V-Birne reingemacht hat.

    M.E.n. ist es ein italienisches Modell und das hatte, zumindest original, 6V. Es könnte natürlich, rein theoretisch, sein das irgendein Vorbesitzer auf 12V omgebaut hat. Wenn das der Fall wäre dann müßte irgendwo ein Spannungsregler verbaut sein.
    Ich habe bei meiner 25/25Watt drin. Aber das ist die Birne die ich dir oben verlinkt habe.
    Aber bist du dir sicher das die Elektrik über haupt richtig verkabelt ist oder event. der ganze Roller eine Bastelbude? Oder warum hat der Vorbesitzer alle Birnen rausgemacht.?

    Die Verwendung einer "Privatverkauf, keine Gewährleistung"-klausel ist unwirksam, weil man auch als privater Verkäufer verpflichtet ist angebotene Ware wie vereinbart zu liefern.

    Der Gewährleistungsausschluß, bei Privatverkäufen, bezieht sich auch nicht auf zugesagte bzw. vereinbarte Leistungen sondern auf nicht bekannte Mängel die, ohne Gewährleistungsauschluß, der Privatverkäufer genauso beseitigen müßte wie der Gewerbliche. Zugesagte Eigenschaften kann man logischerweise nicht ausschließen.

    Birne
    Schaltplan

    wie siehts mit Fernlicht aus ?

    Der Witz ist gut.
    Du hat einen Schalter Licht an/aus. Wenn das Licht an ist kannst du wählen zwischen Stadtlicht, der Italiener an sich cruist gerne, und Fahr-/Fern-/Überland-/oder wie immer du es nennen willst- Licht. Standlicht gibt es logischerweise nicht denn wenn Stand, dann Motor aus, dann kein Strom ergo kein Licht.

    Ja, Leistung steigt beim Gasgeben an. Im Normalfall kommt eine Birne mit zwei Wendeln rein, was du nach herausnehmen des Scheinwerfereinsatzes siehst da nur ein Steckplatz vorhanden ist. Schau mal was für eine Motorpräfix, siehst du wenn du von hinten auf den Motorblock schaust, du hast. Ist es eine Rundlicht oder eine Special? Und ist es eine Deutsche oder eine aus Italien?

    Hat diese Vespa Bremslicht im Rücklicht ? Glaube nicht bin mir aber nicht sicher .... Wie siehts mit Fernlicht aus ?

    Der Schalter am Lenker hab zwei kippSchalter fürs Licht, einen für die Hupe und einen zum ausmachen.

    Schalter müßte für Licht an/aus und Umschalter Stadt-/Fernlicht sein, dazu Hupe und Kill. Klingt für mich nach 6V. Bremslicht kannst du dann schnell feststellen. Wenn der Motor läuft und du die Bremse drückst dann geht der Roller aus, wenn eine Bremslichtbirne drin sein müßte. Alternativ kannst du einfach nachschauen ob im Rücklicht zwei Sofittenhalter sind.

    Darum gings mir ja gar nicht. Ich fragte mich nur, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn man ohnehin so viel Geld in die Hand nimmt den Motor auch gleich richtig zu machen.

    Da frage ich mich warum ein Motor mit 50ccm oder 75ccm nicht richtig gemacht sein soll? Meinst du jeder Bauer baut in seinen Uralt-Porsche-Traktor immer gleich 120PS rein? Und das obwohl der Porsche auch nicht schneller fährt als eine Original-50er.
    Schon KungFu-zius sagt:
    Der Weg ist das Ziel und wer langsam fährt hat länger was davon. :D

    Sehen nicht alle so verunglückt aus

    Wieso verunglückt? Da sieht man eben das es sich um über 30Jahre alte Roller handelt. :D Aber die Räder, Seitendeckel, Bank und Lenkergriffe aus Schokoguß sind echt stark. Da sieht man das sich jemand Gedanken und Mühe gemacht hat.
    Gib deiner Tante doch einfach meine Adresse. :saint:

    Gewährleistung im Sinne des BGB gibt es nur beim Kauf vom Händler, Hersteller, Quasihersteller oder Importeur. Bei Neuware gelten zwei, bei Gebrauchtware gilt ein Jahr Gewährleistung. Bei Privatverkauf gibt es keine entsprechende Gewährleistung. Da gilt, wie old schreibt, wie besehen, probegefahren. Durch die Verwendung von Online-Plattformen gilt die Beschreibung noch mehr als Angebot. Deshalb muss der private Verkäufer gewährleisten, dass das, was er beschreibt, auch das ist, was er anbietet und verkauft. Der Hinweis auf Privatverkauf reicht - davon ist in der Regel bei egay auch auszugehen. Die Gewährleistungsausschlussklausel ist da ein Missverständnis und unnötig.

    Lt. BGH-Urteil ist ein Gewährleistungsausschluß im Prvatverkauf durchaus zulässig, was im Rückschluß bedeutet das es ihn gibt und die Gewährleistung offenbar auch, was sich aber nicht auf ausdrücklich zugesagte Eigenschaften und Beschaffenheiten bezieht.
    Bsp wie ich es sehe:
    Verkaufstext: Vesparoller, fährt, schaltet und hat Licht. Unter Ausschluß der Gewährleistung.
    Für mich würde das lt. BGH bedeuten das ich den Roller zurückgeben kann wenn er nicht fährt oder die Elektrik kaputt ist.

    Aber unabhängig davon beraubst du dich m.M.n. vieler Gelegenheiten da der durchschnittliche Verkäufer es in jedem Fall genauso sieht wie ich. Also die Gewährleistung aus Vorsicht ausschließt, damit er später keinen Ärger bekommt, obwohl der Gegenstand dem Verkaufstext voll entspricht.

    Die mit der "Privatverkauf, keine Gewährleistung" übergehe ich sofort - Leute, die privat verkaufen müssen gewährleisten, dass das, was sie anbieten auch das ist was sie verkaufen.

    Zwischen dem Verkauf was Angeboten wird und Gewährleistung geben ist leider ein Unterschied, weshalb ich den Ausschluß durchaus verstehe.
    Wenn du z.B. einen Roller verkaufst und nach 4 Monaten geht der Motor fest dann mußt du als Verkäufer, außer du hast die Gewährleistung ausgeschlossen, beweisen das der Käufer die Schuld trägt weil er z.B. ohne Öl gefahren ist. Oder es gibt Streit um die, vom Käufer anders erwarteten, Fahrleistungen etc. Ohne Gewährleistungsausschluß, also gekauft wie gesehen und probegefahren, bist du im Notfall immer auf eine gerichtliche Entscheidung angewiesen.

    Wie jedes Jahr gebe schicke ich bei Geldeingang eine Bestätigungs-PN. Wenn ihr also bezahlt habt und, spätestens nach 2-3 Tagen, keine Eingangsbestätigung bekommt dann kontrolliert eueren Zahlungsausgang.

    Das noch fehlende Kalenderbild für November könnt ihr noch bis Dienstag mitbestimmen. fotowettbewerb november 2015 -- das jahr neigt sich dem ende

    bestellungen sind ebenfalls noch bis di. eventuell, je nachdem wie ich zum bearbeiten komme, bis mi. möglich.