Gibt es da nicht verschiedene Optionen wegen der Höchstgeschwindigkeit mit Versicherungskennzeichen 25/45/50...? Eine Schwalbe darf glaub ich 60km/h fahren, oder?
25km/h wäre Mofa und eine Vergewaltigung des Rollers, aber ja für ein Modell gibt es sogar eine käufliche Drossel.
40km/h, 50km/h und 45km/hwaren zu verschiedenen Zeiten, in dieser Reihenfolge, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Einige 40km/h-Fahrzeuge, z.B. die V50, konnten mittels eines Gutachtens, in der Zeit als 50km/h erlaubt waren, auf 48km/h umgeschrieben werden.
60km/h gilt nur für Schwalbe bis Erstzulassung 1989, wann genau bin ich mir nicht sicher, da in der ehemaligen DDR 60km/h zulässig waren und dort vor der Einheit zugelassenen Fahrzeuge lt. Einheitsvertrag Bestandsschutz genießen.
