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Beiträge von rassmo

    Schon mal selber gehabt? Bei einer V50? Und da waren dann nur die Beläge durch, nichts anderes?
    Halte ich für unwahrscheinlich.

    Ja, Ja, nein. Es waren dann aber auch die Zwischenscheiben hinüber.
    Und was bitte soll dieser unterschwellige Ton bezüglich einer V50?
    Aber wenn es Gangspringen wäre dann müßte der Gang ja mehrfach rein und rausspringen. Ansonsten springt er halt vom Gang in einen Leerlauf.

    OT: Kommt man denn mit einem modernen 50ccm Joghurtbecher auch mit ca. 40 kmh über relativ steile Berge oder ist meine Vespe jetzt eventuell sogar schneller??

    Am Berg wahrscheinlich nicht, da bei Automatikrollern die Drehzahl begrenzt wird und sie am Berg genauso hoch drehen können wie in der Ebene. An reiner Höchstgeschwindigkeit auf der Ebene könntest du schneller sein. Zumindest bis du rausgewunken wirst. :D Oder die Youngster ihre Distanzscheiben entfernen.

    Ich dachte das ist von der Kubik abhängig

    Nicht nur. Mit der Führerscheinklasse B darfst du Roller mit 50ccm und einer bbH von 45km/h fahren. Da die bbH in der Vergangenheit immer mal gewechselt hat gibt es Vespae mit 40km/h, 45km/h und 50km/h in der ABE die alle mit FS-Klasse B gefahren werden dürfen. Dann gibt es noch ein paar Modelle wie z.B. 50SS oder 50S die eine bbH von über 50km/h in den Papieren stehen haben und deshalb nicht mit dem Autoführerschein gefahren werden dürfen.
    Aber unabhängig davon: Eine Restauration mit Fotodokumentation und Auflistung aller verwendeten Teile bzw. Neuteile macht durchaus einen vertrauenserweckenden Eindruck. Wenn dann der Händler auch noch die normale Gewährleistung von 2 Jahren übernimmt ist das m.E.n. ok. Ob dir das den Preis wert ist mußt du entscheiden.

    Ne S darfst du aber nicht fahren weil zu schnell

    Lt. Verkäufer durchaus.

    Zitat von Vespa-Classics

    ... kleines Versicherungskennzeichen ...also mit Autoführerschein fahrbar ....inkl. deutscher Betriebserlaubnis

    Wobei dort auch nirgends steht das ein S-Motor drin ist. V5A2M-Motor rein und ein TÜV-Prüfer mit Ahnung und schon ist das ok. Im Notfall sogar ein V5SA1M-Motor mit V5A2M-Innerereien. Aber das zeigt ja auch eine Probefahrt. Papiere und Höchstgeschwindigkeit unter 50km/h und alles ist ok.

    Wo hast du sie denn verloren? :D

    Wenn du sie nicht, oder nicht mehr, hast gibt es nur die Möglichkeit über die Zulassungsstelle oder mancherorts die Polizei.
    1. Unbedenklichkeitsbescheinigung von Zulassungsstelle oder Polizei das der Roller nicht als gestohlen oder stillgelegt gemeldet ist. Ob der Kaufvertrag ausreicht oder eine eidesstattliche Verlusterklärung des Verlierers verlangt wird ist unterschiedlich.
    2. Damit bei
    a. einer in D ausgelieferten Vespa zum Verspahändler und eine neue ABE bestellen
    oder
    b. bei allen anderen Vespa. Zum TÜV und dort eine Vollabnahme machen lassen. Mit dem TÜV-Bericht zur Zulassungsstelle und abstempeln lassen. Das gilt dann als BE.

    Natürlich steht ihm frei die Versicherung zu fragen. Aber wenn die ablehnt ist die Freundin an sich auch aus dem Schneider da dann keine Haftung besteht.
    Und das Beispiel mit der Hose trifft nicht den Kern der Sache da es keine verkehrswichtigen Sachen betrifft. Wenn du aber z.B. einen Hut trägst der mich am ordnungsgemäßen Gebrauch der Spiegel hindert bin ich sehr wohl verpflichtet das zu ändern. Und wenn der Pullover so lang ist und locker sitzt das er in Motor oder Reifen kommen kann eben m.M.n. auch.
    Wobei es mich immer noch wundert wie das passiert ist ohne das die Beifahrerin den Abflug gesetzt hat. Lag der Pullover vielleicht auf dem Gepäckträger?

    Deine Freundin verursachte durch tragen zu langer Kleidung, fahrlässig einen Schaden an deinem Fahrzeug.

    Wenn sie haftplichtverischert ist, würde ich den Schaden zumindest schildern wie er wirklich passiert ist und hören was die Versicherung spricht. Bei positivem Bescheidt läßt du es einfach reparieren.

    Falls nicht, und du deine Freundin nicht belangen willst, was du wohl könntest, musst du halt wie geplant weiter verfahren.

    Mit solchen Behauptungen wie der das die Freundin sehr wohl belangt werden kann wäre ich vorsichtig.
    1. Würde ich mal behaupten das bei einer V50 mit Original-Lüfterradabdeckung und Motordeckel ein solcher Fall fast unmöglich ist.
    2. M.E.n. der Fahrer die Verantwortung für die fahrzeuggerechte Kleidung seiner Mitfahrer hat. Er darf auch niemand ohne geeigneten Helm mitnehmen.

    Ich würde ja gerne Bilder hochladen aber da tritt immer ein "unbekannter Fehler auf" Muss man die Admins befragen...

    .....wäre trotzdem ganz gut, wenn du es schaffen würdest, ein Foto rein zu stellen, dann wäre die Beurteilung ein wenig leichter

    Verkleiner das Bild mal auf eine Gesamtgrößre von untr 200kB, da funktioniert es bei mir während Größere z.Zt. mit Fehlermeldung bedacht werden.

    Ps: Kann im moment kein Bild hochladen. Auf der ersten seite ist ein Bild vom Motorzusammenbau wo man die Primärritzel sieht. Wenn man ranzoomt (ggf. Vorher screenshot) kann man, so meine ich, sehen dass das ritzel verkehrt herum ist. Oder was meint ihr ?

    Bilder hochladen klappt auch bei mir momentan nur mit Bildern kleiner als 200kB. Also einfach verkleinern oder warten bis mono das Problem gelöst hat.