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Beiträge von rassmo

    Da technisch nicht sein kann was nicht sein darf, also beim Drehen der ZGP gegen den Uhrzeigersinn eine Verstellung von Vor- auf Spätzündung würde ich es mit Chup4 halten und alles auf das PickUp schieben. :D
    Ist bei allen Drehzahlen das gleiche Bild?

    Nochmals langsam und für mich zum mitdenken. Welche Markierung wurde rechts vom Zeiger angezeigt? Die OT-Markierung oder die Vorzündungsmarkierung?

    also soweit alles ok. da aber die markierung nicht bei 2,5cm liegt habe ich die zgp kommplett gegen den uhrzeigersinn gedreht und erneut abgeblitzt.
    nun liegt die ot markierung links vom zeiger. müsste sie nich noch weiter rechts vom zeiger liegen?

    wenn du die zgp gegen den uhrzeigersinn drehst dann verschiebst du nach mehr vorzündung. also ist doch alles gut. wenn die markierung nun links vom zeiger abgebildet wird dann mußt du eben wieder etwas im uhrzeigersinn drehen.

    bin beim thema getriebe ausdistanzieren hier gelandet. weiß nicht ob es hier jemand interessiert, aber ich kann ja mal bilder von meiner ape reinstellen.

    nur zu, und wenn du mehr daran vorhast dann kannst du auch in "optik und restauration" einen thread öffnen.

    da ich im smallframe-bereich bis jetzt wenig ahnung habe würde ich gerne wissen was ihr davon haltet.
    worauf sollte ich bei den smallframe's besonders achten?

    lies dir, falls du es noch nicht getan hast, die vechs´sche kaufberatung durch. ansonsten eben auf rost bzw. überlackierten rost oder spachtel prüfen und nachschauen ob eine welle im beinschild ist oder der kotflügel am beinschild streift. motor wie bei lf durch probefahrt auf falschluft etc. prüfen.

    ist der preis angemessen?

    mir wäre sie zu teuer, zumal noch eine vollabnahme ansteht und dazu der tacho nachgerüstet werden muß.

    ist es bezüglich der laufleistung kritisch, wenn die vespa keinen tacho hat?

    nein.

    habe ich also die anleitung falsch verstanden bzw. die videos falsch interpretiert?

    da wir nicht wissen ob du den falschen totpunkt verwendet hat kann man das nicht sagen. die anleitung und das video stimmen, trotzdem kann man schnell mal den falschen erwischen. kontrollier es einfach und wenn es daran nicht liegt muß man weiter suchen.

    Da die Listen sicher nicht unfehlbar sind, und meist aufeinander aufbauen, würde ich sagen das es eine 67 oder 68er L ist.

    Zitat

    50L Baujahr 67:Rahmennummern: V5A1T *502973 - *530932

    Quelle: GSF-Wiki
    Solange die eingeschlagene Nr. nicht manipuliert aussieht würde ich mir erstmal keine Gedanken machen. Papiere und Kaufvertrag hast du ja. Also deutsche Papiere machen und losfahren. Das die Gangzahl am Lenker nicht mit dem Motor übereinstimmt ist erstmal ein Schönheitsfehler aber nicht tragisch. Höchstens der TÜV bemängelt es.

    hes rassmo, die vespa lässt sich federleicht schieben kann aber nochmals den kupplungszug aushängen...

    was soll mir das sagen? natürlich läßt sie sich leicht schieben. im leerlauf sowieso. bei gezogener kupplung auch, vor allem wenn der zug zu stark vorgespannt ist. die frage ist eher ob sie sich im zweiten gang schwer schieben läßt wenn du die kupplung nicht ziehst.

    ein kumpel von mir konnte sogar im internet auf der kba seite für seine ddr simson ohne irgend einen schnickschnack neue papiere ordern. für gerade mal 25 euro. wahrscheinlich nur bei ddr mopeds so...

    da kontrolliert das kba direkt ob das fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. wie kompliziert sich das ganze gestaltet ist scheinbar auch von zulassungsstelle zu zulassungsstelle unterschiedlich.

    M.M.n. gehört erstmal geklärt wem die Vespa lt. Erbe gehört. Dann kann derjenige versichern das keine Papiere im Nachlaß auffindbar waren. Und dann dürfte der Neuerteilung doch nichts im Wege stehen.
    @125vnb6 Ob Zweitschrift oder Vollabnahme ist unabhängig davon ob die Papiere verloren sind oder die Vespa ein Scheunenfund. Wenn die Nr. einer in Deutschland ausgelieferten Vespa gehört, dann kann man eine Zweitschrift beantragen

    ich dachte immer das es ganz genau so abläuft wie du es beschrieben hast. aber vielleicht hat sich irgendein hirnakrobat wieder was neues ausgedacht um im schönen bürokratendeutschland für noch mehr verwirrung zu sorgen.

    dann wäre ja jeder scheunenfund zur verschrottung reif. der verkäufer kann dir doch bestätigen das die papiere für den roller nicht mehr auffindbar sind. das besagt nicht das er sie verloren hat, was er ja nicht hat, sondern nur das nach dem todesfall die papiere nicht auffindbar waren.
    abeer was steht den nun über die papiere im kaufvertrag?

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Besitzer beantragen. Halter in dem Sinne gibt es sowieso nicht da das Fahrzeug zulassungsfrei ist. D.h. wenn du einen Kaufvertrag hast gehst du zur Zulassungsstelle oder Polizei, je nachdem wer bei euch zuständig ist, und holst dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist.