das ist wie bei jemand der in der steuererklärung zuviele kilometer angibt und einem dieb. beide nehmen geld das ihnen nicht zusteht, aber das eine wird als kavaliersdelikt angesehen das andere als straftat.
der seine betrügt, der andere stiehlt. beides ist bekanntlich - wie du richtig anmerkst - strafbar. genau deinen ansicht, daß steuerbetrügereien kavaliersdelikte sind, macht mich sehr nachdenklich.
@rwbrf lesen, verstehen, urteilen dann richtig interpretieren. ich habe geschrieben "wird als kavaliersdelikt angesehen", nicht ob ich das gut oder schlecht finde. und genauso ist es beim tuning, unabhängig davon ob ich es gut oder schlecht finde. also unterstelle mir bitte nichts was ich nicht geschrieben habe.
damit ist der versicherungsvertrag nichtig. schau mal in die agb deiner versicherung. ob die versicherung quasi aus kulanz eventuelle schadensfolgen vorstreckt, steht auf einem anderen papier.
ich kenne meine versicherungsbedingungen. und bei allen versicherungen die ich bisher hatte steht das gleiche. der regreß der versicherung bei verletzung der vertragsobligenheiten ist auf € 5000.--, in schweren fällen auf das doppelte begrenzt. in der kfz-versicherung sind jedoch die verkehrsopfer geschützt und wir ersetzen den schaden.
d.h. der geschädigte wird von der versicherung entschädigt und diese kann sich max. € 10.000.-- vom versicherungsnehmer zurückholen.