Wie im anderen Thread schon geschrieben.
Zitat
Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
AGB: Hermes.
Wenn der Karton äußerlich unbeschädigt war wird es m.E.n. schwierig nachzuweisen das der Schaden, trotz ordnungsgemäßer Verpackung, beim Versand entstanden ist.
Zitat
Sichere Verpackung
Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.
Allerdings stellt sich mir auch die Frage wenn ich das lese
hab die kiste nach bayern geschickt zu meinem vater (autospengler) der dran gewesen und ab zum lacker. ich urlaub da in der ecke gemacht, vespa abgeholt, verwandtschaft besucht und noch paar ersatzteile die ich bei predators garage gekauft hab mit ins paket getan. anscheinend zuviele...
also wie so oft, kann ich mich nur über mich selbst aufregen.
und nun höre das das Paket inzwischen doch von Hermes geliefert wurde wie das sein kann. Es muß doch eigentlich jemand das Paket aufgemacht haben und Teile rausgenommen um das Gewicht zu verringern. Event. dannach nicht mehr richtig ausgepolstert.
Ich hoffe das Beste für dich, aber ohne bestätigte äußere Schäden sehe ich eher eine Kulanz-Regelung als eine Haftungsübernahme.