Dann schau dir mal den Unterbrecher an ob er event. verdreckt ist und deshalb nicht mehr sauber trennt.
Beiträge von rassmo
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Hat er überhaupt ein PickUp? Würde eher auf Unterbrecherzündung tippen.
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Der Thread ist 3 Jahre alt und ich nehme an das du auch nicht mit Zinn verschönern willst. Also einfach einen neuen Thread eröffnen
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der spanische a1 (in den B dort integriert) und der ösi a1 (in b integriert) gelten hier auch nicht.
Die gelten schon wen sie explizit gemacht wurden.
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Und somit wäre dann in jedem Fall eine Umschreibung von französischen zurück in den deutschen nötig um die A1-Eintragung zu bekomen.
In deinem Beispiel ging es nur um die Umschreibung eines deutschen in einen französischen. Die Frage ist nun ob die Führerscheinstelle bei der, von dir geplanten, erneuten Umschreibung nur den französischen FS nimmt oder, was m.E.n. wahrscheinlicher ist, in deinen Akten nachschaut welchen FS du gemacht hast.
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Und es tut mir leid, aber ich habe ihm zugesagt, dass ich sie morgen abhole, da auch schon ein anderer Bauer den Roller entdeckt hat und nur nicht mitgenommen hat, weil er nicht genug Bargeld dabei hatte.

Es tut dir womöglich bald noch mehr leid das du nicht umgehend zum Geldautomaten und dann wieder zurück gefahren bist.

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Hab etwas gegoogelt und fasse, ohne Gewähr, zusammen.
1. Wenn A1 separat gemacht oder zumindest unter 9. als gemacht eingetragen ist dürfte es kein Problem geben.
2. Wenn unter 9. nur B eingetragen ist dann gibt es zwei Möglichkeiten
2-1. du bist hier nur im Urlaub, dann gilt die Regelung des Ausstellunglandes.
2-2. du hast hier einen Wohnsitz, unabhängig ob Haupt- oder Nebenwohnsitz, dann gilt die deutsche Regelung. -
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Ähem, im Flyer steht 20.-22.Juli, kann es sein das du Schwierigkeiten mit den Monatsnummern hast?
Oder dachtest du ich soll früher losfahren falls ich den Weg mal wieder nicht finde? -
Ist somit der A1 im französischen FS eingetragen, müsste er doch auch EU-weit gültigkeit haben, oder?
Wenn du dir den EU-Führerschein anschaust dann steht auf der Vorderseite unter Punkt 9 welche Führerscheinklassen gemacht wurden. Eingeschlossenen werden nicht aufgeführt. Zusätzlich sind auf der Rückseite unter Punkt 12 nationale Beschränkungen aufgeführt.
Die Frage ist daher ob in deinem umgeschriebenen Schein die Klasse A1 auf der Vorderseite aufgeführt ist oder auf der Rückseite mit einer nationalen Beschränkung versehen.
pkracer: Ist der Führerschein in Deutschland entzogen darfst du auch mit einem, selbst rechtmäßig erworbenem, ausländischen FS nicht erlaubt. -
Ich fahr vielleicht heute Abend mal zu ihm und bring neue Fotos mit. Aber mich düngt so langsam, dass ich mit dem Klammerbeutel gepudert sein muss, wenn ich die nicht nehme.
Mach das einzig vernünftige, fahr mit dem Geld hin und nimm den Roller mit. Sonst ist er irgendwann weg.
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Darf ich beides zusammen trotz des Gutachtens nicht haben?
Doch dann fährt er ja die 48 km/h. Die 70er Düse im Gutachten ist in jedem Fall für den 16/16er Vergaser und der ungedrosselte Auspuff ist ja Bestandteil des Gutachtens. Aber lt. chup, und ich glaube dem, müßtest du ja, wenn du den kleinen Auspuff hast, den großen Vergaser haben. Hast du schon mal nachgeschaut?
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Dazu gehört noch der "SHB 16.16" ich habe zwar auch den "SHB 16.10" drauf. aber das ,macht keine Freude, die 50€ lohnen sich, oder was der kostet !
Ich bezweifle das bei einem 50er Zylinder der Vergaser eine deutliche, oder auch nur merkbare, Steigerung bringt. Die Drossel ist der Auspuff. Hier findest du jedenfalls das Gutachten. vespaservecio.pdf
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1. Interessant wäre es zu wissen welche Düsen du drin und welchen Zylinder du drauf hast.
2. k.A. aber ohne Angabe des Zylinders, orginal oder größer, kann das mit Sicherheit keiner sagen.
3. Kolben richtigrum drin? Falschluft? Benzinleitung bzw. Siebe sauber?
4. Schau einfach ob du einen starken Zündfunken hast.
Die Leerlaufgemischeinstellschrauben hat nichts mit dem Problem bei Vollgasfahrt zu tun. -
Die Informationen hierzu sind eher dürftig. Ich hatte das auch mal vor aber dann mangels sicherer Informationen nicht weiterverfolgt. Trotzdem hier mal ein paar Links die dir vielleicht weiterhelfen.
Klick mich, und mich, und mich. Da ich schon mal eine V50 ABE mit eingetragener Anhängerkupplung gesehen habe müsste es in jedem Fall möglich sein. -
Wenn die Kupplung greift dann rutscht das Ritzel. Trotz deiner Beteuerung tippe ich aber auf die Kupplung die, bedingt durch die höhere Kompression, die Kraft des Kickstarters nicht zum Kolben bringt sondern lieber durchrutscht. Versuch es doch mal mit ausgehängtem Zug.
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Rutscht die Kupplung.
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Jetzt wirds n bisschen albern hmm. Was mich eher interessieren würde, welche Lager werden denn verwendet? Also Markenlager wie SKF usw?
da werden definitiv keine markenprodukte herbeigezogen, in relation zum preis wäre das wohl kaum machbar, wenn alles sauber gemacht wird
Und was ist wenn der Kunde den Motor persönlich bringt, muß er vor der Tür stehen bleiben?
geht das auf Rechnung? Garantie?100 Euro für ne kleine Motorrevision...da muss was faul sein. Sowas ist doch rechnerisch nicht möglich...ausser die arbeiten für nen Inderlohn...
Mädels und Jungs, im ersten Post stehen E-Mail-Adresse, Adresse und eine Handy-Nr. Stellt euere Fragen einfach dort anstatt euch in wilden Vermutungen zu ergehen.
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Mal abgesehen davon das es sich um eine ZIP handelt dürfte der Vorgang der gleiche sein wie bei einem Roller. Also Vollabnahme nach §21. Da in dem geposteten Teil praktisch nichts zur Leistung, ccm, oder bbH steht dürfte sich eine Übersetzung erübrigen.
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Und nun das Problem das ich mit der Standgasschraube keine Einstellung vornehmen kann. Es ändert sich nix egal wohin ich drehe und wie weit. Was kann da los sein.
Da sich beim Drehen der Standgasschraube eigentlich immer was tut vermute ich du meinst die Leerlaufgemischeinstellschrauben. Wenn sich da nichts tut solltest du an Falschluft denken.
