SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von rassmo

    Wenn irgendwelche Neulinge meinen, sie müssten ihre O-Lack Vespa "in elfenbein umspritzen", dann find ich das auch beschissen. :-4
    Aber in dem Fall hab ich erstens selber schon eine O-Lackkiste


    Eigentlich ist es mir ja egal wer was mit seiner Vespa macht, aber diese Aussage ist doch einfach doof. Warum darf ein Neuling seine O-Lack Vespa nicht in elfenbein umspritzen nur weil er noch keine besitzt? Der Effekt ist doch der gleiche wie bei dir: Es gibt eine weniger. Also mach mit deinem Lack was du willst aber gesteh das gleiche auch Anderen zu. :-1

    Ich kann dir nicht genau sagen wie du bei einer 80er an eine neue ABE kommst, aber sicher nicht über ebay. Normalerweise, also bei einer 50er, erst Unbedenklichkeitsbescheinigung und dann beim Händler eine neue ABE bestellen.
    Die Frage die sich bei deiner Bastelbude stellt ist allerdings erstmal ob die Vespa den größeren Zylinder schon einmal eingetragen hatte und deshalb als Motorrad mit Schein und Brief beim Straßenverkehrsamt gemeldet wurde. Denn dann mußt du, bzw. derjenige der die Vespa als letztes abgemeldet hat, die Papiere als verloren melden und Neue beantragen.

    Es fordert schon eine Menge Kraft den Hebel zu ziehen und dann die Gangschaltung zu drehen. Es mag auch an den Temperaturen liegen aber ist es normal das diese so schwergängig ist?
    Man Konnte auch die Gänge einlegen ohne das ich den Hebel vorher gezogen habe, ist das normal?


    Der Hebel, im weiteren Text Kupplungshebel genannt, dient dazu das man die Gänge wechseln kann. Wenn dieser Kupplungshebel schwergängig ist kann der Kupplungszug ungünstig verlegt oder schwergängig sein oder die Kupplung ist schwergängig. Allerdings ist der Ausdruck "Menge Kraft" personenbezogen so das es schwer einzuschätzen ist ob der Kraftaufwand normal oder zu hoch ist. Hast du das Getriebeöl schon mal gewechselt?

    Man Konnte auch die Gänge einlegen ohne das ich den Hebel vorher gezogen habe, ist das normal?


    Eigentlich sollte man schon kuppeln müssen. Vielleicht ist deine Kupplung schlicht und ergreifend zu stark vorgespannt.

    Zitat von »micke1«
    Auf jeden Fall schaut des nach was aus wen die Rippen wieder drann sind.


    Ja, das macht sich dann schon wieder richtig gut unter der Zylinderhaube! :thumbup:

    Zitat von »micke1«
    Auf jeden Fall schaut des nach was aus wen die Rippen wieder drann sind.


    Ja, das macht sich dann schon wieder richtig gut unter der Zylinderhaube! :thumbup:


    Man weiß ja nie, oder ziehst du deine 3 Wochen getragene Schießer-Feinripp an wenn du in Eisdiele fährst. :D
    Vielleicht fragt die heiße Bedienung ja: "Zeig mir erst mal die Kühlrippen bevor wir zu dir fahren." Und dann?

    Ich will mir in einem Jahr ein Auto kaufen, deswegen ist es wichtig die kleine wieder für teuer zu verkaufen

    Wenn sie bis jetzt noch O-Lack hat dann laß sie so es gibt Leute die dafür Geld ausgeben. Wenn nicht dann solltest du eine typische Dolce-Vita-Farbe wählen also cremeweiß oder, was immer mehr in Mode kommt, ein Braunton.
    Aber wie gesagt laß sie lackieren wie es dir gefällt, behalte sie und freu dich auf jeder Fahrt dran.

    Der Freund meinte das schwarz eine schöne Farbe sei, aber das ich keine Chnace hätte die Vespa zu verkaufen, da keiner diese Farbe mag...
    Wie findet ihr diese Kombi?

    Findest du es nicht ein bißchen früh beim Kauf über den möglichen Wiederverkauf nachzudenken? Was machst du jetzt wenn Flieder/Pink rautiert die beste Farbe für den Wiederverkauf ist aber dir, was natürlich unverständlich wäre, nicht gefällt? Laß alles so machen wie es dir gefällt denn die Mode kann sich ändern. Vielleicht ist schwarz das neue cremeweiß.

    Danke für den Link. Endlich mal was handfestes. Allerdings steht dort auch der Knackpunkt:

    Zitat

    Nicht gestattet sind Alltagsfahrten (z.B. zur Arbeit fahren , zum Einkaufen fahren)

    was bedeutet das wenn meine Vespa den ganzen Tag am Betrieb steht entsteht ein gewisser Erklärungsnnotstand. Ebenso wenn ich mit dem Kasten Bier aus dem Supermarkt komme.
    Und bezüglich der Art der Fahrten sichert sich die Versicherung ab durch den schönen Satz:

    Zitat

    Auf die eingeschränkte Nutzung gemäß der 49. Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrszulassungsordnung wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

    Denn dort steht wieder

    Und oh Wunder, die Bewegungsfahrten sind weg.

    Bewegungsfahrten, Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten, An- und Abfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimer-Treffen und Veranstaltungen z.B. Fachmessen darf ich damit machen.

    Besteht die entfernte Möglichkeit das du, oder dein Versicherungsfachberater, hier verschiedene Kennzeichenarten durcheinanderwerfen?
    rotes Kennzeichen: Probe- und Überführungsfahrten.
    Oldtimerkennzeichen: Bewegungsfahrten und Fahrten zur Teilnahem an Oldtimertreffen und Veranstaltungen.

    "Dies sagte der Versicherungsmensch"

    Der sich im Ernstfall sicher nicht an diese Aussagen erinnert, außer du hast sie schriftlich.

    Da sich der Mythos rotes Versicherungskennzeichen ist immer erlaubt leider schwer ausrotten läßt habe ich gegoogelt.

    Zitat

    Der Missbrauch des roten Versicherungskennzeichens zu anderen Zwecken als den nach § 29 g StVZO zulässigen Fahrten stellt aber gemäß § 2 b Nr. 1 a AKB „nur“ eine Obliegenheitsverletzung dar, die den Versicherer zur Kündigung berechtigt und sich demnach ausschließlich auf das vertragliche Innenverhältnis zu dem Versicherungsnehmer bezieht (vgl. Heinzlmeier, Strafrechtliche Probleme des Pflichtversicherungsrechts in NZV 2006, 225, 229). Der Bestand der Haftpflichtversicherung wird hierdurch nicht berührt (vgl. Hentschel, a.a.O., § 28 StVZO Rn. 16). Die bei einer Obliegenheitsverletzung bestehende Leistungsfreiheit wirkt sich jedoch nur im Innenverhältnis aus; gegenüber geschädigten Dritten bleibt in jedem Fall die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers auf Grund des Versicherungsvertrages nach § 3 Nr. 4 PflVG bestehen (vgl. Hentschel, a.a.O., vor § 29a StVZO Rn. 17).

    Zitat

    Im Falle eines gültigen Versicherungsvertrages wird dessen Inhalt hingegen daraufhin zu untersuchen sein, ob dem Angeklagten als Privatperson überhaupt rote Versicherungskennzeichen ausgehändigt werden durften. Dies ist rechtlich zwar grundsätzlich möglich, da § 29 g StVZO anders als § 28 Abs. 3 StVZO bezüglich der roten Versicherungskennzeichen nicht vorschreibt, dass diese nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler ausgegeben werden dürfen


    Quelle: Verkehrsrechtsforum
    Kurzes Fazit:

    • Rote Versicherungskennzeichen sind ebenso wie rote Kennzeichen zweckgebunden.
    • Fahren im Alltagsbetrieb bedeutet nicht zwangsläufig Fahren ohne Versicherungsschutz. Dafür ist maßgebend ob lt. Versicherungsbedingungen der Versicherung der Verkauf des Kennzeichens an Privatpersonen erlaubt ist. Also genau nachlesen.
    • Betroffen ist in jedem Fall das Innenverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, d.h. bei einem Unfall auf einer nicht den Richtlinien (Probe,Überführung) entsprechenden Fahrt muß die Versicherung den Gegner entschädigen kann aber Regress vom Versicherten fordern.