ZitatNormalerweise sollte er dir das ok geben damit du in eine Werkstatt SEINES Vertrauens in Hamburg gehen kannst und die dir den Roller reparieren. Wenn nicht sollte es nicht deine AUfgabe sein dich um den Transport und die Finanzen zu kümmern.
Es ist ihre Aufgabe als Käufer für den Transport zu sorgen. Oder meinst du wenn du eine Waschmaschine kaufst und ziehst nach Timbuktu muß der Händler sie eben dort reparieren?
Aber für die Beseitigung des Mangels ist der Händler normalerweise verantwortlich wenn er sich im Kaufvertrag dazu verpflichtet hat. Als Kommisionsware würde ich sie ihm nicht überlassen da dann du als Verkäufer zählst und entweder die Sachmängelhaftung ausschließen oder übernehmen mußt. Und € 1000.-- dürften eher schlecht zu erzielen sein.
