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Beiträge von rassmo

    hier werden einem ziemlich die Worte im Munde verdreht oder es wird nur die Hälfte gelesen habe ich das Gefühl... schade

    Es geht weder darum dir die Worte im Mund zu verdrehen noch darum Recht zu haben.

    der Dekra-Mensch meinte, kann man so machen, ist auch so korrekt, aber der Aufwand ist seiner Meinung nach nötig/gerechtfertigt weil es auch kein Problem sei mit den Italienischen Papieren zu fahren.

    Genau das ist das Problem. Der Dekra-Mensch weiß was korrekt ist gibt dir aber die Information das er es nicht für nötig/gerechtfertigt hält. Bei einer Kontrolle kommt es dann eben auf die tagesformabhängige Laune des Kontrolleurs an. Es kann sein das es kein Problem darstellt.

    Gut zu wissen, dann fahre ich auf dein Geheiß zum nächsten TÜV und lasse sie mir ausgeben. Das ist ja einfach.

    Der TÜV gibt sie dir nicht einfach aus. Aber er kann auf für Prüfungen auf eine Datei zurückgreifen. Und wenn der Roller schonmal mit den gleichen Daten (Präfix, Vergaser, Bedüsung) geprüft wurde kann er die Daten übernehmen.

    Ich hab die Antwortemail des niedersächsischen Verkehrsministerium mal rausgesucht.

    Ich habe hier meine Rechercheergebnisse mitgeteilt. Wenn Erfahrungsaustausch hier im Forum nicht gewünscht ist, ist das das falsche Forum für mich. Ich habe jetzt zwei Antworten: einmal Dekra und einmal Versicherung - wenn die euch nicht gefallen kann ja ich nix für. Ich kann’s ja löschen.
    Nochmal Wiederholung (du merkst du hast vieles überlesen): der Dekra-Mensch meinte, kann man so machen, ist auch so korrekt, aber der Aufwand ist seiner Meinung nach nötig/gerechtfertigt weil es auch kein Problem sei mit den Italienischen Papieren zu fahren.

    Warum solltest du deine Rechercheergebnisse löschen müssen. Du hast zwei Antworten und stellst diese zur Diskussion. Dazu ist das Forum da.

    Also befassen wir uns damit

    Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.

    Lt. deinem Dekra-Informaten brauchst du entweder

    - eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE -- Hast du nicht

    - eine Zulassungsbescheinigung Teil I -- Hast du nicht

    - welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlichen Überwachungs Überwachunsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. -- Das nennt man ABE bzw. BE nach §21

    - Die Übereinstimmung der Daten und die Bestätigung der der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen HU gemäß §29 StVZO und bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde nach $5 Abs.3 der FZV nachzuweisen. -- Das ist die praktisch die Vollabnahme.

    Also dein Dekra-Informant sagt dir dasselbe in Behördendeutsch und du, oder der Dekra-Mensch, zieht daraus die falschen Schlüsse.

    Die 50ger sind nicht TÜV pflichtig und die Vespa kommt aus der EU.
    die halbe Familie kommt aus Italien und hatten noch nie Theater mit den 50gern. Die mit großem Kennzeichen müssen umgeschrieben werden.

    Da ich beim Bundesverkehrsministerium, da immer irgendein TÜV- oder sonstiger Prüfer was wußte oder gehört hatte, nachgefragt habe kann ich es dir sicher sagen.

    Ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen das in D gefahren wird braucht eine deutsche ABE, deutsche BE oder eine CoC. Denn nur durch diese Papiere wird sichergestellt das der Roller die dür Deutschland gültigen Voraussetzungen erfüllt bzw. zum Zeitpunkt der Zulassung erfüllte.

    Das die Hälfte deiner Familie die aus Italien kommt noch nie Probleme mit 50igern hatte kann mehrere Ursachen haben.

    1. Ist die Herkunft einer Person kein Grund für Probleme sondern die Herkunft des Fahrzeugs.

    2. Die gefahrenen Fahrzeuge haben eine deutsche ABE, BE oder eine CoC

    3. Sie sind noch nie kontrolliert worden oder bei der Kontrolle wurde ein Auge zugedrückt.

    Eigentlich muß sogar die Versicherung deutsche Papiere verlangen bevor sie dir ein Versicherungskennzeichen verkauft.

    Btw: Ein TÜV-Prüfer prüft nur ob ein Fahrzeug bestimmte Bestimmung einhält. Er erteilt weder ein ABE oder BE. Ob ein Fahrzeug in Deutschland gefahren werden darf entscheidet die Zulassungsstelle, ja auch bei 50ern. Deshalb muß der §21-TÜV-Bericht auch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden und der Roller wird dort in ein Register eingetragen.

    Das ist mir schon klar das du das dort siehst. Aber aufgrund seiner Aussage, es nicht erhalten zu haben, enthält er dir das Geld vor. Wenn das Paket aber weder du, du hast ja den Verweigerungsnachweis, noch er, lt. seiner Aussage, hat dann hat es DHL.

    Im Zweifelsfall ist DHL als Dienstleister, bei einer Retoure Dienstleister von dir, verpflichtet dir nachzuweisen wo das Paket ist. D.h. sie schicken dir auf Anfrage eine Kopie des Empfangsnachweises. Und den schickst du per Email an Herrn Schmiede.

    Also nicht in der Sendungsverfolgung nachschauen sondern DHL mit der Aussage von Herrn Schmiede konfrontieren.

    Ich habe dann versucht den kauf zu stornieren was er nicht wollte und hat es trotzdem versendend, ich habe dann den Artikel verweigert und die Retoure soll nicht angekommen. Deswegen bekomme ich nicht mein und mir des wegen ein Anwalt neben ist es mir nicht wert. Ich werde da mal persönlich hinfahren sind 70 km. Obwohl man es bei der Sendungsverfolgung sieht, dass er es angenommen hat.

    Da würde ich einfach mal das Transportunternehmen mit diesem Tatbestand konfrontieren. Wenn die eine Annahme dokumentieren, und Herr Schmiede das abstreitet, dann unterstellt er damit dem Transportunternehmen ein Fehlinformation event. sogar Unterschlagung des Pakets.

    Also weise das Transportunternehmen darauf hin das das Paket lt. Empfänger nicht angekommen ist und erbitte dort den Gegenwert des Inhaltes. Dann wirst du ja sehen was passiert.

    Was genau passiert ist werden wir offensichtlich nie erfahren. Der TE äußert sich ja nichtmal dazu ob der fb-Auszug sich auf den Fall bezieht. Wenn ja dann hat sich Rollerhof ja durchaus dazu geäußert. Tonfall und Wortwahl der direkten Konversation kennen wir nicht, ebensowenig die Ursache des Schadens.

    Da sich Jokult nur angemeldet hat um diesen Thread zu starten fühlt er sich offenbar ungerecht behandelt und will entweder Druch aufbauen oder Frust ablassen. Keine Ahnung ob berechtigt oder nicht.

    Ich würde sagen wenn keine informativen Detail mehr kommen lassen wir den Thread durch Nichtkommentierung nach unten wandern.

    Hallo Leute,

    auch für 2020 wird es wieder einen VespaOnline-Kalender mit den Bildern der Monatssieger des Fotowettbewerbs geben. Der Kalender wird wieder DIN A3 und kostet € 17.-- incl. Verpackung und Porto.

    Wer mehrere Kalender bestellt bezahlt natürlich nur einmal Porto.


    Kurz zum Ablauf:

    Ihr sendet mir eine PN mit der Betreffzeile: "Bestellung Kalender 2020" und als Inhalt euere Adresse und die Anzahl Kalender die ihr bestellt.


    Bestellungen nur per PN mit Adresse und Anzahl der gewünschten Kalender

    Letzter Bestelltermin ist der 20.11.

    Kalender sind schon bestellt daher erstmal keine Bestellung mehr möglich. Wenn alle bestellten Kalender beim Empfänger angekommen sind werden die Reservekalender freigegeben. Dabei kommen zuerst vergeßliche, regelmäßig Bestellende, dann zählt das Windhundprinzip. Also schaut bei Interesse immer mal wieder ins Topic.


    Diese PN ist eine verbindliche Bestellung.


    Mitte November bekommen die Besteller eine PN mit Bankdaten und zu zahlendem Betrag. Der Betrag muß bis 30.11. meinem Konto gutgeschrieben sein. Lieferungen an Besteller deren Geld später eingeht sind nicht garantiert sondern das Geld wird dann zurücküberwiesen.

    Sobald der Monatsgewinner Nov. 2019 feststeht , also Anfang Dez., bestelle ich die Kalender die dann aller Voraussicht nach noch vor Weihnachten bei euch sein werden. Die letzten Jahre hat das, wenn letztes Jahr auch knapp, geklappt. Aber da dies auch vom Hersteller und der Versandzeit abhängt ist diese Angabe ohne Gewähr.


    Über den jeweiligen Stand der Dinge werde ich hier im Thread Bescheid geben. Fragen könnt ihr ebenfalls hier stellen.

    Dein Bild in den VO-Kalender 2020? Dann hast du noch zwei Gelegenheiten. Beteilige dich am VespaOnline-Fotowettbewerb Oktober und November. Bilder ans Postfach

    Wer soll Dir jetzt wann, wie und warum einen Strick draus drehen, wenn Du mit der 50er 50 km/h fährst und nen zugelassenen Auspuff montiert hast?

    Sicher keiner. Wenn keine Veränderung, z.B. Entfernung einer Verengung, vorgenommen wurden und du im Besitz der erwähnten Zulassungspapiere bist.