was wenn er jetzt einen bekannten mangel verschweigt rassmo?
Zuerst muß ich vorausschicken das das ganze meine private Einschätzung, z.T. leider aufgrund eigener Erfahrung, ist und natürlich jeder Fall anders gelagert ist. Aber das Verschweigen eines bekannten Mangels ist sicher unzulässig. Problematisch wird es hier das unter Tuning-Maßnahmen der Auspuff angegeben ist und die Höchstgeschwindigkeit mit 60km/h. Aber wie schon gesagt ist es vielleicht möglich sich mit dem Verkäufer über eine Rückabwicklung zu einigen denn wenn es vor Gericht geht ist, unabhängig von Zeit und Kosten, sicher jeder Ausgang möglich.
@ Spee: Setz dich doch einfach mal mit dem Verkäufer in Verbindung und frag ob der Roller mit kleinem Nummernschild gefahren werden kann. Am besten schriftlich dann hast du was in der Hand.