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  1. VespaOnline Forum: Entdecke die Welt der klassischen Vespa-Roller und teile deine Leidenschaft
  2. rassmo

Beiträge von rassmo

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 6, 2009 at 14:32

    Hallo Projekt_HP50_Italia,

    ich habe eine deutsche Vespa mit deutschen Papieren, insofern keine Probleme. Aber wenn du von der Zulassungstelle schriftlich hast das italienische Papiere ausreichen, dann nimm das einfach zu den Papieren für eine eventuelle Polizeikontrolle. Aber laut FZV


    Zitat


    § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge


    (1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

    (2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen:

    1.


    Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h,
    2.


    Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c,
    3.


    Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
    Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.

    (3) Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 führen. Besteht keine Versicherungspflicht, müssen sie ein Kennzeichen nach § 8 führen. Im Falle des Satzes 2 finden auf die Zuteilung des Kennzeichens die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.

    (4) Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h muss der Halter zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit seinem Vornamen, Namen und Wohnort oder der Bezeichnung seiner Firma und deren Sitz kennzeichnen; die Angaben sind dauerhaft und deutlich lesbar auf der linken Seite des Fahrzeugs anzubringen. Motorisierte Krankenfahrstühle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e müssen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit einer Kennzeichnungstafel nach der ECE-Regelung Nr. 69 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tafeln zur hinteren Kennzeichnung von bauartbedingt langsamfahrenden Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger (VkBl. 2003 S. 829) gekennzeichnet sein, die an der Fahrzeugrückseite oben anzubringen ist.

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Bei einachsigen Zugmaschinen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und Anhängern nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, c, d, g und h genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.

    (6) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug

    1.


    einem genehmigten Typ nach Absatz 1 nicht entspricht oder eine Einzelgenehmigung nach Absatz 1 nicht erteilt ist oder
    2.


    ein Kennzeichen nach Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 oder ein Versicherungskennzeichen nach Absatz 3 Satz 1 nicht führt.

    Alles anzeigen


    Unsere Vespae entsprechen §3 Abs.2 Nr.1 und 2. den Fahrzeugen des Buchstaben d: Kleinkrafträder mit 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Und diese dürfen nur in Betrieb genommen werden wenn sie einem genehmigten Typ, den es wie gesagt zur Bauzeit der Schaltvespae noch nicht gab, entsprechen oder über eine Einzelabnahme verfügen.

    Unter 5.) ist nochmals aufgeführt das die Übereinstimmungserklärung bzw. die Einzelabnahme mitgeführt und auf Verlangen vorzuzeigen ist.

    Und unter 6.) nochmals das du als Halter für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich bist.

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 18:53
    Zitat von Project

    Die ECE- und EG-Typzulassungs-Systeme basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Alle Signatarstaaten des ECE-Abkommens von 1958, das als Grundlage der ECE-Regeln dient, sind ermächtigt, ein Fahrzeug bzw. ein Teil zuzulassen.Alle weiteren Signatarstaaten – so sie die jeweilige Regel anerkannt haben – sind verpflichtet, die gewährte Zulassung erbenfalls anzuerkennen


    Und genau hier liegt das Problem. Also meine Vespa BJ. 78 hat weder ECE- noch EG-Typzulassung. Und zwar aus dem einfachen Grund das es das damals noch nicht gab. Wenn deine ein EG-Typzulassung hat herzlichen Glückwunsch. Aber auch das ändert nichts daran das du in Deutschland deutsche Papiere brauchst, also deine italienische ABE (wenn das dort so heißt) in eine deutsche umtauschen müßtest. Um es einfach zu sagen: deutsches Nummernschild = Papiere in deutscher Sprache; ausländisches Nummernschild = Papiere in ausländischer Sprache.

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 14:35
    Zitat von Project

    Da für eine Fuffi keine Zulassung notwendig ist, sondern nur die allgem. Betriebserlaubnis, ist die ital. Zulassung ausreichend.

    Typischer Fall von Fehlinterpretation. Es stimmt zwar das keine Zulassung notwendig ist, aber ein auf Dauer in Deutschland betriebenes Fahrzeug braucht Papiere in deutscher Sprache. Nicht jeder EU-Bürger, auch nicht Polizisten, sind jeder EU-Sprache mächtig. Das Problem ist das die zitierten Aussagen für zulassungspflichtige Fahrzeuge gelten. Für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge gilt lt. FZV

    Zitat

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I

    nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die

    Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die

    Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung


    auszuhändigen.

    Und da die Übereinstimmungsbescheinigung erst lange nach Einführung der EU eingeführt wurde dürfte es schwierig sein diese für eine italienische Vespa zu bekommen. Ebenso die Datenbestätigung so das nur noch die Einzelgenehmigung bleibt.


    [quote] Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges (lt. Zulassungstelle)
    Notwendige Unterlagen:

    [list]
    [*]gültiger Personalausweis oder Reisepass ***
    (ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
    (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
    Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig.
    Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro

    [*]Versicherungsbestätigung
    [*]ausländische Fahrzeugpapiere
    [*]EG-Übereinstimmungsbescheinigung
    [*]ausländische Kennzeichen (soweit vorhanden)
    Aber wie hier zu sehen ist brauch man selbst bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungserklärung die m.W. nach erst 2006 oder sogar 2007 eingeführt wurde.

  • NGK B6H S: Eine Frage zu meiner Zündkerze

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 10:02

    Dann probier es mit Gasgriff aufdrehen und ohne Choke.

  • NGK B6H S: Eine Frage zu meiner Zündkerze

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 09:54

    Aber du startest dann schon ohne Choke?

  • Vespa PK50XL: Fragen zu meiner neuen Vespa

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 09:53
    Zitat von Scorch

    warum sollte das irreparabel sein?


    Ist ein kleiner chup von joke äh sorry joke von chup.

    Ansonsten defekte Griffe austauschen oder nachschauen was defekt ist. Halterung gebrochen, Zug ausgehängt etc.

  • NGK B6H S: Eine Frage zu meiner Zündkerze

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 09:45

    Was verstehst du unter warm? Direkt nach dem Abstellen oder ca. 1 Std. später?

    Ich hatte dasselbe Problem wenn die Vespa so ca. 1 -1 1/2 Std. stand. Ein Forenmitglied gab dann folgenden Tip der bei mir hilft. Den Gasgriff voll aufdrehen, kein Choke und dann kicken. Mit dieser Technik springt sie bei mir auf den 2ten, 3ten Kick an.

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 4, 2009 at 22:26
    Zitat von Monaco

    hauptsache ich bekomm mein schild und die bullen kennen sich doch noch weniger aus

    Dein Schild bekommst du sogar ohne Papiere, im Notfall im Internet. Und der Polizei ist es im Notfall egal wie italienische Papiere aussehen weil du in Deutschland eine deutsche ABE oder TÜV-Abnahme brauchst.

  • Vespa PK50XL: Fragen zu meiner neuen Vespa

    • rassmo
    • December 3, 2009 at 20:21

    Wenn die Vespa lange gestanden hat laß den alten Sprit ab. Dann kaufst du 5L Benzin und Zweitaktöl. 100ml Öl und die 5L Sprit in den Tank. Am besten noch eine neue Zündkerze und probiers. Falls noch Probleme sind frag weiter.

  • Vespa PK50XL: Fragen zu meiner neuen Vespa

    • rassmo
    • December 3, 2009 at 20:02
    Zitat von Maxi66

    Na, wer ist so schlau und findet ihn????


    1. Teil Theorie richtig.

    2. Dreisatz falsch, sechs setzen. 1L Benzin = 20ml Öl 7L Benzin = 7x20ml = 140ml Öl. 2-)

  • Beschädigung durch Spedition

    • rassmo
    • December 3, 2009 at 16:45
    Zitat von mj109

    4 schrauben sind nur auf der einen seite und 2 davon gehören zur bremse.
    Ist doch korrekt so, oder.

    Ja, ist ok. 4 Schrauben auf der Seite der Bremse 2 auf der Anderen. Der grüne Schein kann eigentlich gar nicht sein, da der nur für von Piaggio nach Deutschland importierte Vespae gilt. Da deine ohne Tacho ist kann es keine deutsche sein. Wahrscheinlich ist es ein Blankobrief für "Sammler" in den die Nummern eingetragen wurden.

  • Fotowettbewerb November 2009 - Eure Stimme ist gefragt!

    • rassmo
    • December 1, 2009 at 22:42
    Zitat von mono

    Es ging alles mit rechten Dingen


    Klar wie beim Skat! Wer schreibt gewinnt. 2-)


    :+3

    Auch von mir herzlichen Glückwunsch.

  • kFkA: Kurze Fragen, Kurze Antworten!

    • rassmo
    • December 1, 2009 at 16:55
    Zitat

    Kann man ne "Helmfachanlage" über ne Batterie vernünftig versorgen? Wenn ja am besten eine die in den Batt.-Halter der PK passt.
    Wenn da jemand mehr weiss wärs toll.

    --) musikanlage im roller oder hier musik am roller--->strom . vielleicht nützt dir das was.

  • Beschädigung durch Spedition

    • rassmo
    • December 1, 2009 at 15:20
    Zitat von mj109

    Daher seh ich rechtlich nicht viel möglichkeiten.

    Laß einfach den Schein prüfen, notfalls von der Polizei. Wenn der falsch ist hast du m.E. gute Karten.

  • Beschädigung durch Spedition

    • rassmo
    • December 1, 2009 at 14:39
    Zitat von mj109

    Aber etwas stress werde ich da noch machen. Kann den Typen ja nicht so davon kommen lassen.

    Tu das nur wenn du notfalls bereit bist es auf einen Prozeß ankommen zu lassen. Ansonsten bist du der einzige der sich aufregt da der Typ das sicher schon öfter hatte. Aber juny79 hat schon recht, wenn die Papiere gefakt sind hat er schlechte Karten. Druck dir die Ebay-Beschreibung aus bevor sie gelöscht wird. Er schreibt eindeutig "mit deutschen Papieren" und das heißt das die Vespa in Deutschland genehmigt und abgenommen ist. Wenn er die Papiere selbst ausgestellt hat ist das Urkundenfälschung (die Polizei freut sich). Auch wenn er behauptet das er die Vespa schon mit diesen Papieren bekommen hat ist der vorige Verkäufer dran, dessen Name und Adresse er zufällig sicher nicht kennt, und der Verkauf kann rückabgewickelt werden da zugesagte Eigenschaften nicht vorhanden sind. Also mach nichts an der Vespa bevor du weißt was du tun willst. Ich hoffe du hast dir die Beschädigung am Beinschild von der Spedition bestätigen lassen.

  • Beschädigung durch Spedition

    • rassmo
    • December 1, 2009 at 12:39
    Zitat von juny79

    Hast du schonmal die Nr. auf den Papieren und dem Roller kontrolliert, ob da alles in Ordnung ist?

    Zumal kein Tacho montiert ist, der beim TÜV meist verlangt wird wenn es deutsche Papiere geben soll.

  • eine huldigung an Pornstar!

    • rassmo
    • December 1, 2009 at 12:32

    Hallo mono du,

    mach das Topic zu

    dann ist endlich Ruh!

  • Beschädigung durch Spedition

    • rassmo
    • December 1, 2009 at 12:26

    Hallo,

    hast du denn die Spedition auf die Beschädigung hingewiesen? Wenn der Verkäufer behauptet der Roller wurde in einwandfreiem Zustand verschickt und bei Lieferung hat er eine Beule haftet die Spedition. Und auch wenn der Verkäufer unten schreibt das der Roller als Bastlerfahrzeug verkauft wird ist der Rest der Artikelbeschreibung wie Motor läuft, Elektrik ok, fachmännisch geschliffen etc. ebenso bindend. Allerdings wird es dann auf einen Prozeß rauslaufen. Wenn er mehrere Roller verkauft hat und nun wieder welche anbietet könntest du höchstens seinen Status als Privatverkäufer anzweifeln. Google ihn doch mal ob er womöglich einen kleinen Vespahandel hat. Denn dann hast du sowohl Gewährleistungs- alsauch Rückgaberechte.

    Ansonsten buche es unter Erfahrungen.

  • Fingerspitzengefühl bei den Mods

    • rassmo
    • November 30, 2009 at 15:43
    Zitat von mono

    Nee nee, hat nen anderen Hintergrund.

    Würd ich jetzt auch sagen.

  • Fingerspitzengefühl bei den Mods

    • rassmo
    • November 30, 2009 at 15:35

    Ist die rote Farbe mit der die Mod´s jetzt auf der User-Liste stehen um den Killerinstinkt deutlicher zum Ausdruck zu bringen? Gefällt mir gut.

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