Das Versicherungskennzeichen kannst Du immer auch zurückgeben und erhältst pro rata temporis den Beitrag zurück.
Klar, am 08.02.
Mal abgesehen davon ist in den meisten Verträgen festgelegt in welchen Fällen (Verschrottung, Verkauf) die Rückgabe gegen Beitragserstattung überhaupt möglich ist. Sonst würde der Großteil der Schönwetterfahrer ihre Schilder im November zurückgeben und sich 4 Monate ausbezahlen lassen.
Was meinst du warum das Versicherungsjahr von Feb. bis Feb. und nicht von Nov. bis Nov. geht? Richtig, weil dann Viele ihren Roller erst im März versichern und die 4 Wintermonate sparen.
