"maximal ein Monat ab Einbringung nach Österreich von einer Person mit Hauptwohnsitz in Österreich benutzt werden."
Wenn mein Onkel das Teil einbringt der ja den Hauptwohnsitz in BIH (bosnien) hat, ist das Fahrzeug sozusagen "ausgeliehen" und man darf das Fahrzeug jedne leihen den man es will mit einer Vollmacht.
Und das gesetz hat es ja mehr auf die Autos abgesehn sprich NOVA steuer usw. den da lohnt es sich wirklich zu betrügen.
Und reicht es wenn die Vespa für 2 monate im sommer in BIH gefahren wird !?