Wurde ich gerufen? ![]()
Rally, egal ob der Typ krank ist oder sonst was: Im Rahmen der Gewährleistung musst du ihn zunächst zur Abhilfe der Mängel, sprich "Nachbesserung" mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung auffordern. Einen Briefkasten wird er wohl haben und sicherlich jemanden, der den leert. Wenn er dem nicht nachkommt (wir er wahrscheinlich nicht oder nicht können), dann kommt Schritt 2: Geltendmachung der weiteren Mängelgewährleistungsrechte. Wenn du eine Rechtsschutz hast, würde ich mir das mal überlegen und evtl. wirklich einen RA konsultieren.
Ist zwar schweinisch, wenn er krank ist, aber DU stehst mit einem kaputten Wagen da und nicht er. ![]()