Wixus interruptus? ![]()
Beiträge von hedgebang
-
-
Flipp-Flapp, Flipp-Flapp!

-
Nee. Ich HASSE Karneval.

Der User unter mir befürchtet auch, dass wieder ein Haufen Nutzerdaten gespeichert werden, nachdem Fratzenbuch nunmehr WhatsApp übernommen hat.
(Ich HASSE Fratzenbuch!) -
-
-
Nach meinem jahrelangen und immer noch anhaltend hohen Nikotinverbrauch wäre das mal eine Überlegung wert.

Der User unter mir haut seine Dritten immer in Nitroverdünnung.
-
Stimmt. Funke ist nicht gleich Funke. Und eine etwas wärmere Kerze als eine B8 wäre dann auch besser.
-
Flyer bzw. Aufkleber sind bald fertig!


-
D.h erstma ruhen lassen, beobachten, zeiten notieren, meinung der Kolleginnen einholen und ruhiges passendes gespräch finden und klären was mit den zeiten gemacht wird.

-
Verzwickte Kiste:
Wenn der Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrages keine sog. "Beschaffenheitsgarantie" wie "unfallfrei" schriftlich zugesichert hat wird es schwierig. Man muss so eine Beschaffenheitsgarantie zwar nicht unbedingt schriftlich schließen, wenn der Verkäufer konkret weiß, dass es dem Käufer, z.B. durch dessen konrekte Nachfrage auf Unfallfreiheit, ankam und diese Aussage für den Kaufentschluss wesentlich war. Dann sollte aber ein Zeuge benannt werden können, der dies auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens bekunden kann. Dies wird natürlich dann aber meist nichts, wenn wie leider so oft, im Kaufvertrag auch z.B. noch drin steht "gekauft wie gesehen", "Bastlerfahrzeug" oder "Ohne Garantie/unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche.
Gleichwohl steht man in einem solchen Fall nicht ganz schutzlos dar. Ich zitiere da mal § 442 Abs.1 BGB:
Kenntnis des Käufers
Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Heisst hier also, wenn keine "Unfallfreiheit" vereinbart wurde, du dem Verkäufer beweisen musst, dass er den "Unfaller" arglistig verschwiegen hat. Das ist bei einem Verkäufer, der nicht Erstbesitzer des PKW war, aber meist sehr schwierig. Gelingt der Beweis, kann der Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB angefochten werden, der Kaufvertrag wird ungültig und in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt und die jeweils von den Kaufvertragsparteien empfangenen Leistungen sind zurück zu gewähren, sprich Auto zurück, Kohle zurück.
Beweisen kann man eine solche arglistige Täuschung oft nur, wenn man z.B. von einem der Vorbesitzer die Auskunft erhält, er habe einmal einen Unfall mit dem PKW gehabt und diesen dann an den jetzigen Verkäufer im Wissen als "Unfallwagen" verkauft. Vielleicht kannst Du ja einen der Vorbesitzer ausfindig machen, wenn du die alten KFZ-Papiere noch haben solltest, da die ja leider in den neuen Zulassungsbescheinigungen nicht mehr drinstehen.
Also alles in allem wird das man nicht eben so leicht, dem Verkäufer da beizukommen.
So, Besinnungsaufsatz Ende.

-
Jessass. Der Unterarm ist aber echt dick. Sieht fast aus wie bei dem hier (ich kann´s mir leider nicht verkneifen
) : -
Kärcher ja. Aber nicht für die Zähne. Bin ja nicht der Steinbeisser aus James Bond.

Der User unter mir leiht sich gerne zum Zähneputzen die Zahnbürste anderer Leute aus.

-
"Wir haben nicht vor, eine Mauer zu errichten!"

-
-
"Gänsefleisch mal dön Köfferöm üffmachen?"

-
Creutzfeld: und bingele28: Vielen Dank!

Bevor ich Dresche kriege, habe ich (wenigstens dieses Mal
) selbst dran gedacht.Der User unter mir muss ständig für andere mitdenken.
-
Feuchte Träume?

-
"Oh lieber Gott, lasse es einen Teeubeutel sein!" (...dachte der Mann, als er neben der ihm unbekannten Frau mit einem Faden im Mund aufwachte)

-
-
Naja, jetzt packen sie wenigstens noch einen Resopott dran. Wie heisst der Pott wohl? Schlitzi 2.0 ?

