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Beiträge von MarcelM84

  • Vespa P150X ohne Blinker

    • MarcelM84
    • January 14, 2014 at 15:52

    So 1. Schritt ist die zuständige Zulassungsstelle zu kontaktieren um die sogenannte Unbedenklichkeitserklärung zu bekommen:

    Auszug von kba.de:

    Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

    Die nächsten Schritte folgen

    Vielen Dank schonmal für die ganzen Infos!

  • Vespa P150X ohne Blinker

    • MarcelM84
    • January 13, 2014 at 17:51

    Hallo liebes Forum,

    ich wende mich mit folgender Frage an euch:

    Gibt es gute Aussichten mit meiner P150X eine TÜV-Abnahme zu bekommen?

    Zu meiner Vespa:
    Ich habe eine Vespa P150X geerbt. Es sind keine Papiere mehr vorhanden - leider. Es sind keine Öffnungen für die hinteren und vorderen Blinker vorhanden. Kann man irgendwo herausfinden um welches Baujahr es sich handelt? Vielleicht über die Rahmennr.? Wenn ja wo?

    Was wäre angenommen es handelt sich um ein Baujahr '82. Müsste ich dann die Blinkeröffnungen neu schaffen und welche einsetzen? Gibt es irgendwelche Tips oder Tricks um eine mögliche nötige Installation zu umgehen?

    Ich danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten!

    Gruß,
    Marcel

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