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Beiträge von pkracer

    Zwar jetzt nicht wirklich das eigentliche Problem betreffend, aber hast du schon mal mit der Werkstatt gesprochen?

    Auch auf Handwerksleistungen hast du per Gesetz einen 2-jährigen Gewährleistungsanspruch. Und wenn der Roller defekter als zuvor aus der "Reparatur" kommt, kann es ja eigentlich nur an fehlender Kompetenz der Werkstatt gelegen haben, die diesen Fehler gefälligst auszubügeln hat.

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    Du fährst die ersten paar (evtl. auch paar hundert) Meter mit gezogenem Choke, bis der Motor so warm ist, dass er auch ohne Choke willig Gas annimmt. Merkst du dann aber nach kurzer Zeit schon von selbst.

    Der Benzinhahn lässt in der "Offen" Stellung (also Hebel senkrecht nach oben gedreht) nicht den gesamten Tankinhalt auslaufen, sondern endet 1 Liter vor leer. Dann droht der Motor während der Fahrt mangels Sprit auszugehen, in diesem Moment drehst du den Hebel ganz nach rechts auf Reserve und kannst mit dem verbleibenden Liter die nächste Tankstelle aufsuchen.

    So wäre zumindest der Normalzustand bei deinem Roller. Wenn das Drehen am Hebel keine Auswirkungen hat, hat da wohl der Vorbesitzer rumgebastelt und z. B. den Splint, der den aus dem Rahmen ragenden Hebel mit dem Benzinhahn am Tank verbindet, vergessen oder zu lose reingesteckt, so dass er rausgefallen ist.

    Ist ja bei Facebook gerade total hip, irgendwelchen dämlichen Anti-Atomkraft Gruppen beizutreten. Schätze mal, dass der Hype höchstens genauso lange andauert, wie das wahlkampfwirksame Moratorium. Danach interessiert wieder keine Sau mehr, wo der Strom herkommt (bei mir z. B. aus der Steckdose :-4 ).

    Und bei ebay verdienen sich die Leute derweil dumm und dusselig mit "Atomkraft? Nein Danke" Merchandising. :-1

    Wäre hilfreich. :rolleyes: Wie soll sonst die nötige Abfrage für die Unbedenklichkeitsbestätigung und die Ausstellung der Zweitschrift der Betriebserlaubnis funktionieren? Falls jetzt Fragen zum genauen Ablauf der Prozedur aufkommen sollten, bitte die Suchfunktion nutzen - dieses Thema ist hier schon x-mal in allen erdenklichen Details durchgekaut worden.

    Am Rande bemerkt: Es handelt sich wohl um eine PK 50 XL, nicht LX. Letztere existiert nicht bzw. ist LX ein aktueller Automatikroller aus dem Hause Piaggio.

    Und wenn die gegnerische Versicherung bei dem Kostenvoranschlag erstmal schluckt, weil eine so alte Vespa ja eigentlich nichts mehr wert sein kann und deshalb einen Gutachter schicken will, musst du den nicht akzeptieren, sondern kannst auf Kosten der Versicherung selbst einen Gutachter deiner Wahl beauftragen. Solltest du aber vorher absprechen wegen Schadenminderungspflicht und so.

    Am einfachsten, wenn du am Zylinderfuß (evtl. vom Polrad verdeckt) nachsiehst - bei Polini müsste dort "PM" (Polini Motori) eingegossen sein, bei Malossi "Brevetatto". Ansonsten halt Zylinderkopf ab und Aufschrift an der Unterseite ablesen. Oder Bohrungsdurchmesser messen - Polini 63 mm, Malossi 61 mm. Oder Kamera auf die Laufbahn des Zylinders richten und Foto hier veröffentlichen, anhand der Kanäle kann man das auch erkennen.

    Dem Namen nach erinnere ich mich zumindest dunkel, liegt aber mindestens 20 Jahre zurück. War glaube ich eine Berliner (?) Skatepunkband oder so.

    Wo wir gerade bei Subkulturen sind, mal wieder ontopic mit der gerade gekauften DVD.

    50 N ist u. a. = 50 Special. Wie gesagt, es gibt bei der Bezeichnung "Vespa 50 N" lt. deutscher Betriebserlaubnis keine Unterscheidung zwischen den optisch und technisch unterschiedlichen Baureihen der V50. Ist einfach so, einziges zuverlässiges Unterscheidungsmerkmal sind die Präfixe von Rahmen- und Motornummer, wobei letzteres auch dank bastelaktiver Vorbesitzer nicht zwingend aussagekräftig sein muss.

    Modellübersicht

    Ergänzend sei gesagt, dass in Deutschland laut angenieteter Herstellerplakette am Rahmen und Betriebserlaubnis alle 50 ccm Vespa Mokickroller vor der PK Baureihe "Vespa 50 N" hießen, ohne dass da im Detail auf Form des Lenkers und sonstige Ausstattungsmerkmale eingegangen bzw. unterschieden wurde. Du hast also wie schon erwähnt eine Vespa 50 Special mit Rahmennummerpräfix V5B3T.

    Blinker hatte auch nur die deutsche Ausführung, in anderen Ländern gab es sowas an der V50 nicht. Du kannst also völlig beruhigt Griffe mit geschlossenen Enden verwenden. Per Gesetz sind Blinker erst für Zweiräder über 125 ccm vorgeschrieben (§ 54 Abs. 5 StVZO). Auch wenn ursprünglich welche montiert waren, kannst du sie deshalb abmontieren.

    Hier gibts eine englische [lexicon='Bedienungsanleitung',''][/lexicon] für die frühe Special (3 Gang, V5B1T). Ist aber wirklich nicht besonders wissenswert, da sämtliche Funktionen selbsterklärend sind bzw. nur die allernötigsten Reparaturen wie Reifen- und Zündkerzenwechsel beschrieben sind.

    Ein ausführliches Reparaturhandbuch gibts hier.

    Für 500 Euro vorgestern abend ersteigert? :D

    Der einzig legale Weg ist ein offizielles "Motordowngrade", d. h. mit Hilfe einer bei Piaggio Deutschland erhältlichen kostenlosen Unbedenklichkeitsbescheinigung den Umbau auf einen kompletten PK 50 S oder XL (1) Motor beim TÜV abnehmen lassen, dann bekommst du ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, das du von der Zulassungsstelle abstempeln lassen musst. Damit hast du dann offizielle Mokickrollerpapiere und kannst den Roller als Mokick versichern. Kostenaufwand dürfte bei etwa 100 Euro + 50 ccm Motor liegen. Den würde aber sicher irgendwer + Zuzahlung gegen deinen 80er Motor tauschen, so dass die Angelegenheit bis auf den Arbeitsaufwand kostenneutral bliebe.

    Nein, andere legale Möglichkeiten gibt es nicht. Irgendwie Drosseln auf 50 km/h nützt nichts, weil der Hubraum dann immer noch über 50 ccm liegt und damit nicht mit Autoführerschein gefahren werden darf.

    Die PK 80 ist aber nicht umsonst kürzer übersetzt als die 125er. Alleine durch ändern der Übersetzung auf 2.54 wirst du höchstens bergab und mit Rückenwind schneller, unter normalen Bedingungen wird der Ganganschluss vom 3. in den 4. eher zäh, so dass das Moped unter ungünstigen Bedingungen im 3. Gang schneller als im 4. laufen wird.