Nochmal, um das klarzustellen:
Für nicht offiziell von Piaggio Deutschland in Deutschland erstausgelieferte Fahrzeuge kann man bei Piaggio Deutschland (über einen Vertragshändler vor Ort) keine Zweitschrift einer deutschen Betriebserlaubnis erhalten.
Um für ein im Ausland erstausgeliefertes Fahrzeug eine deutsche Betriebserlaubnis zu erhalten, ist eine Einzelabnahme beim TÜV (im Osten wohl Dekra) erforderlich. Wenn diese erfolgreich ist, d. h. das Fahrzeug deutschen Zulassungsvorschriften entspricht (Tacho, Spiegel, Höchstgeschwindigkeit), erstellt der Prüfer ein sog. Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Damit geht man zur örtlichen Kfz-Zulassungsstelle, die einen Stempel drauf setzt und so aus dem Gutachten eine deutsche Betriebserlaubnis macht.
Das EU-Gelabere der Verkäufer ist in diesem Zusammenhang blanker Unsinn und höchstens als Versuch einer verkaufsfördernden Maßnahme zu sehen. Wer "immer schon mal eine alte 50er Vespa mit rundem Scheinwerfer haben wollte", will sich natürlich "draufsetzen, losfahren und das Gefühl von Dolce Vita geniessen". Auf einer TÜV-Prüfstelle rumgammeln zu müssen, um Papiere zu bekommen, hat dagegen wenig südliches Flair und könnte Interessenten abschrecken.
Aus dem EU-Ausland eingeführte Fahrzeuge müssen in Deutschland nicht verzollt werden. Das war es aber dann auch schon an Vorteilen. Zumindest bei vor 2002 (?) erstmals in Verkehr gebrachten Fahrzeugen, weil diese noch keine COC-Papiere haben, die tatsächlich EU-weit als Betriebserlaubnis gelten. Die alten italienischen Heftchen, wo meine ich Certificato di Circolazione oder so draufsteht, taugen im rechtlichen Sinne höchstens als Wanddekoration. Jedes in Deutschland zugelassene (bzw. versicherte) Fahrzeug braucht per Gesetz eine deutsche Betriebserlaubnis (oder bei neueren Fahrzeugen die auch explizit in Deutschland gültigen COC-Papiere). Ein Versicherungskennzeichen bekommt man dagegen -häufig weil die Vertreter es selbst nicht besser wissen- recht problemlos auch ohne deutsche Papiere. Es mag auch den ein oder anderen geben, der mit italienischen Papieren und deutscher Versicherung bei einer Polizeikontrolle unbeanstandet geblieben ist. Dann hat er halt Glück gehabt, denn wie gesagt gehen ausländische Papiere und deutsche Versicherung dem Gesetz nach nicht zusammen.