Zuerst bekommt man Arbeitslosengeld I, was in Höhe und Anspruchsdauer von der Höhe des früheren Einkommens und Beschäftigungsdauer abhängt. Meist nur 1 Jahr. Dabei ist es egal, mit wie vielen Personen man im Haushalt lebt und was diese Personen verdienen.
Der Hartz IV Regelsatz für Alleinstehende beträgt in Westdeutschland 359,00 Euro + angemessene Unterkunftskosten (Warmmiete, aber exkl. Strom, Telefon usw.). Die Angemessenheit der Unterkunftskosten hängt u. a. von den örtlichen Gegebenheiten (Mietspiegel) ab. Paare (auch unverheiratete) erhalten einen Regelsatz von je 323,00 Euro. Leistungen für Kinder sind altersabhängig und werden mit Einkommen aus Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes verrechnet. Kranken- und Rentenversicherung werden direkt an die jeweilige Versicherung gezahlt. Zuschläge zum Regelsatz gibts für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke mit attestiertem besonderen Ernährungsbedarf. Im ersten Jahr Hartz IV nach Arbeitslosengeld I Bezug gibts monatlich noch einen Zuschlag von 160 Euro, im zweiten Jahr nur noch 80 Euro. Damit soll der "krasse Absturz" vom einkommensabhängigen und deshalb unter Umständen recht hohen Arbeitslosengeld I auf Hartz IV etwas gemildert werden. Einkommen des Partners wird mit auf den Leistungsanspruch angerechnet, d. h. wenn dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausläuft und du eine gut verdienende Frau hast, gibt es kein Hartz IV.
Das war nur ein ganz grober Überblick, es gibt zig Ausnahmen und Sonderregelungen, die hier den Rahmen sprengen würden.
Edith meint, dass eine Familie mit 2 Kindern so ca. 1.200 - 1.400 Euro Hartz IV + 360 Euro Kindergeld bekommt. Vor diesem Hintergrund findet die aktuelle Diskussion darüber statt, ob es sich in Deutschland überhaupt noch lohnt arbeiten zu gehen, weil in den unteren Einkommensgruppen (i. d. R. Ungelernte) auch nicht viel mehr als Nettoeinkommen bei einer Vollzeitbeschäftigung rauskommt.