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Beiträge von pkracer

    Da ziemlich teure und seltene Teile wie Zylinderhaube aus Metall, Rücklicht, Schriftzüge, Tacho und Seitendeckel (gibts mittlerweile als Repro relativ günstig) anscheinend fehlen und das Trittbrett gemacht werden muss, würde ich bei mängelfreiem Zustand der übrigen neuralgischen Punkte wie hintere Federbeinaufnahme am Rahmen sowie keiner Welle hinterm Kotflügel allerhöchstens 500 Euro ausgeben.

    Was du dafür zu zahlen bereit bist, musst du natürlich selbst wissen.


    ich rate dir ab so etwas öffentlich zu schreiben! und bitte dich in deinem eigenen interesse, diesen beitrag sofort zu entfernen. du gibst hier anleitung zur urkundenfälschung, das hat im forum nichts verloren. viele foren sind aufgrund solchen blödsinns schon geschlossen worden.
    also nix für ungut, stifte bitte andere nicht zu einer straftat an, ok!? :evil:

    Ja ne, is klar. Den Richter möchte ich sehen, der mich aufgrund meines von dir monierten Beitrages wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung, Anstiftung zu einer Straftat oder sonst irgendwas verurteilen könnte. Beispiele für wegen "solchen Blödsinns" geschlossene Foren? Schließlich war das keine Anleitung zum Bombenbasteln... :wacko:

    Das sind keine Alugriffe. Von der Montage her passen sie auch an die PK 50 S, ob sie optisch passen, ist wie immer Geschmackssache. Die Entscheidung wird dir keiner abnehmen können.

    Wenn du mit schwarzen Fingern durch Abrieb der O-Ringe und früher oder später durch Kombination von Motorvibrationen und Gewicht der Griffe ausgeschlagenen Führungen für Schalt- und Gasrohr im Lenker leben kannst, dann schlag zu.

    Für eine Beratung wäre es hilfreich, wenn du die erhaltenen Bilder mal hier reinsetzen würdest, ahnen kann man sowas schlecht.

    Kommt auch drauf an, ob die Strebe vor dem Tank nebst passendem Tank noch vorhanden ist. Wenn du Wert auf Originalität legst, sollte auch der alte Tacho noch dabei sein - die neu erhältlichen sehen anders aus und passende gebrauchte kosten gerne mal um die 150 Euro.

    Normalerweise enden die Präfixe der Rahmennummer immer auf T (wie ital. telaio - Rahmen), die Präfixe der Motornummer immer auf M (wie Motor). Beispiel: Rahmennr. Präfix der T5 ist VNX5T, Motornr. Präfix ist VNX5M.

    Übrigens hätte ein Topic (unter Largeframe) ausgereicht, Crossposting ist nicht gern gesehen. Daher ist das ursprünglich unter Smallframe eröffnete Topic hierher verschoben und das bisher ohne Antwort gebliebene unter Largeframe gelöscht. Bitte zukünftig nur noch ein Topic zu ein und derselben Frage eröffnen.

    Zur Vermeidung von Problemen niemals (!!!) erwähnen, dass das Fahrzeug aus dem Ausland kommt. Am besten deklariert ihr es als Scheunenfund, der irgendwann (am besten vor über 10 Jahren, dann sind die Daten nämlich gelöscht und damit eure Notlüge nicht mehr nachzuvollziehen) mal in Deutschland zugelassen war, die Papiere aber verloren gegangen sind. Am besten macht ihr einen weit zurückdatierten Kaufvertrag, der auch beinhaltet, dass die Papiere nicht mit übergeben werden konnten, da verloren.

    Wenn du irgendwo erwähnst, dass das Fahrzeug aus der Schweiz kommt und evtl. nicht verzollt ist, geht der Spaß mit den Behörden erst richtig los. Vermeidbarer Streß würde ich sagen.

    Der von unten außen am Lenkerunterteil sichtbare Schaltzug kommt in die obere Einstellschraube auf dem Bild, der andere in die untere.

    Dann fixierst du das Schaltrohr am Lenker auf Leerlaufposition, an der Unterseite sollten an Schaltrohr und Lenkerunterteil 2 hervorstehende Markierungen sein, diese müssen dazu genau fluchten, also quasi eine Linie bilden. Die Schaltraste sollte auf der Position stehen, die auf dem Bild mit der grünen 0 markiert ist, also eine Position höher drehen als auf dem Bild. Züge stramm ziehen und mit den Schraubnippeln fixieren.

    Zur Montage der Schaltraste drehst du das Schaltrohr am Lenker über den 4. Gang hinaus, so dass der Arm innen an der Schaltraste am weitesten heraussteht. Am Motor musst du den Schaltbolzen (das Teil mit dem flachen runden Kopf) so weit wie möglich herausziehen, dazu ggf. das Hinterrad drehen. Dann fädelst du den kleinen rechteckigen Metallklotz am Arm der Schaltraste hinter dem runden Kopf des Schaltbolzens ein und steckst die Schaltraste auf die Stehbolzen. Dabei ggf. das Hinterrad drehen und am Schaltrohr am Lenker drehen. Dadurch sollte sich die Schaltraste selbst auf die Stehbolzen ziehen. Wenn alles passt, Schaltraste mit den Muttern festziehen.

    Die PX/V50 Hebel passen nicht plug&play an die PK ohne zu wackeln. Deshalb steht ja bei SIP, dass man dafür die Löcher für die Schrauben zur Hebelbefestigung am Lenker aufbohren muss, um dann die PX-Befestigungsschrauben zu verwenden.

    Was ist jetzt bei dir ausgebrochen, die Hebel oder die Aufnahmen am Lenker?

    Kann eigentlich beides nur bei äußerst grobmotorischem Vorgehen passieren. Abgesehen davon würde ich lieber an den Aufnahmen am Lenker nichts verändern und direkt die passenden PK Hebel nehmen. Die gibts zwar nicht in chrom, aber man kann die schwarz oder weiß pulverbeschichtete Version selbst fast chromgleich polieren, wobei der Glanz bedingt durch Absonderungen der menschlichen Haut (Fett, Schweiß) bei Benutzung nicht von langer Dauer ist. Deshalb böte es sich an, sie nach dem polieren selbst verchromen zu lassen - wenn man denn unbedingt solche Hebel haben muss.

    Zur Not besteht dann noch die Möglichkeit des sogenannten Aufgebots der Fahrzeupapiere im Bundesanzeiger. D. h. es wird veröffentlicht, dass Herr XYZ erklärt, dass die Fahrzeugpapiere zum Fahrzeug mit der Fahrgestellnr. ABC verloren gegangen sind. Sollte jemand Einwände dagegen erheben, d. h. die zum Fahrzeug gehörigen Papiere besitzen, möge dieser Jemand sich innerhalb einer bestimmten Frist melden. Dauert in der Regel 6 Wochen. Wenn sich da (allerhöchstwahrscheinlicherweise) niemand meldet, können neue Papiere ausgestellt werden. Ggf. wird auch verlangt, dass die eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Papiere notariell beglaubigt wird.

    Wird aber bei 125ern häufig nicht so streng gehandhabt, da diese steuerfrei sind und daher nicht die Möglichkeit besteht, dass jemand versuchen könnte, sich auf diesem Wege evtl. bestehender Steuerschulden zu entledigen. Ist aber häufig von Landkreis zu Landkreis bzw. manchmal auch innerhalb des gleichen Landkreises von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle verschieden. Da hilft nur Nachfrage vor Ort.

    Motorteile sind alle mit nicht-Elestartmodellen kompatibel. Die Zündgrundplatte ist halt etwas anders und das Polrad hat außenrum einen Zahnkranz. Das ist auch der Grund, warum bei den Zylindern dann die unterste Kühlrippe etwas bearbeitet werden muss. Oder du entfernst den Zahnkranz am Polrad oder nimmst eins ohne.

    Den Elestartmotor kannst du einfach abmontieren, solltest dann aber das entsprechende Loch im Luftkanal des Motorgehäuses mit einer Abdeckplatte verschließen. Die Zündgrundplatte kannst du auch ohne den Anlasser weiter benutzen.

    Der einzige Unterschied am Rahmen ist, dass die untere Kante in Höhe der Ausbuchtung für das Federbein umgebördelt ist, weil sonst der Anlasser dort anschlagen würde. Dann gibts noch einen Kontaktschalter innen am Kupplungshebel, damit man den Elektrostarter nur bei gezogener Kupplung betätigen kann. Wäre ja auch doof, wenn versehentlich ein Gang eingelegt ist und der Roller dann beim Startvorgang loshoppelt.

    Die Tunnelrücklichter dürfen nicht komplett versenkt sein, da man die Rücklichter auch aus einem gewissen Winkel von der Seite noch erkennen können muss. Weiterhin brauchen sie ein E-Prüfzeichen (haben die in den aktuell bei SIP angebotenen Tunnelkits enthaltenen Leuchten m. W. nicht mehr), es muss ein roter Reflektor und Kennzeichenbeleuchtung vorhanden sein. Die Kennzeichenbeleuchtung und den Reflektor musst du dann ggf. separat montieren.

    Kommt stark auf das Baujahr des Rollers (je nachdem brauchst du trotz der Lenkerblinker noch zusätzliche Blinker hinten in den Backen), die technische Umsetzung (dürfen sich nicht mitdrehen und brauchen E-Prüfzeichen - fraglich bei Eigenbauten) und den TÜV-Prüfer an. Würde das Vorhaben deshalb vorher mal mit dem TÜV besprechen.

    Wenn du es trotz des geringen Betrages hart durchziehen willst, schickst du ihm eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (Einschreiben/Rückschein). Wenn er dann nicht zahlt, kannst du bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Wenn er dem nach Erhalt nicht fristgerecht widerspricht, bekommt er einen Vollstreckungsbescheid (du auch für deine Unterlagen). Dem kann er auch widersprechen, dann geht das ganze vor das Amtsgericht. Wenn er nicht widerspricht, kannst du einen Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsbescheid (sog. Titel) losschicken. Die bisher aufgelaufenen Verfahrenskosten und Zinsen kommen auf die Ursprungsforderung obendrauf. Wenn momentan nix zu holen ist, kannst du 30 Jahre lang aus dem Titel vollstrecken. Die Kosten bemessen sich nach dem Streitwert, wird also nicht die Welt kosten.