Natürlich kann man einfach so Teile verbauen, für die es keine ABE oder TÜV-Gutachten gibt. Wenn man damit dann mit dem Ziel der Legalisierung der Umbauten zum TÜV fährt, wird garantiert die erste Frage des Prüfers die nach dem Teilegutachten sein. Für die üblichen Teile gibt es aber keine Teilegutachten.
Das heißt, der Prüfer wird sich in 98% der Fälle erstmal quer stellen, weil er die Eintragung dann nach seinem Ermessen vornehmen müsste bzw. erhebliche Kosten für die Prüfung im Hinblick auf Konformität mit Abgas- und Geräuschvorschriften entstehen würden. Im Ergebnis fährt man dann ohne Eintragung wieder nach Hause.
Es gibt aber durchaus auch Prüfer, die durch längere Zusammenarbeit mit Motorrollerleistungssteigerungsfachbetrieben eine gewisse Kompetenz im Vespa-Bereich erworben haben und auch gewillt sind, sich etwas weiter aus dem Fenster zu lehnen, was die Einzelabnahmen nach eigenem Ermessen angeht. Diesen Service der Vorführung bei einem gutwilligen Prüfer lassen sich die genannten Betriebe aber recht fürstlich bezahlen.
Wobei da in letzter Zeit wohl TÜV-intern aus gegebenem Anlass eine ziemliche Verschärfung der Dokumentationspflichten stattgefunden hat, d. h. die Ermessensausübung bei einer Eintragung muss detailliert und nachvollziehbar belegt werden. Deswegen macht auch kaum noch ein Prüfer [lexicon='Eintragungen',''][/lexicon] von Auspuffanlagen.
Letztlich kann man aber aufgrund der Tatsache, dass es keine Gutachten gibt und es deshalb alles Einzelabnahmen im Ermessen eines Prüfers sind, keine allgmeingültigen Aussagen dazu treffen, was geht und was nicht. Da hilft auch kein Debattieren in Internetforen, sondern nur das ganz altmodische persönliche Gespräch mit einem oder -je nach Reaktion- mehreren Prüfern, sinnvollerweise VOR einem Umbau.
Und zum immer wieder vorkommenden Angstthema "Unfall mit nicht eingetragenem Tuning": Deine Haftpflichtversicherung zahlt IMMER den von dir verursachten Schaden des Unfallgegners. Sollte aber festgestellt werden, dass illegales Tuning ursächlich für den Unfall war, kannst du wegen einer Obliegenheitsverletzung mit max. 5.000 Euro von der Versicherung in Regress genommen werden. Nix mit "Zahlen bis ans Lebensende", genau deshalb wurde die Begrenzung auf 5.000 Euro eingeführt. ABER: Zuerst muss ein illegales Tuning mal auffallen UND dann muss es auch noch maßgeblich zum Unfallgeschehen beigetragen haben. Dazu gibt es auch Rechtsprechung.
Beispiel: Du verursachst mit 120 km/h und nicht eingetragenen Teilen mit einer PX 80 auf der Landstraße einen Unfall. Anhand der Bremsspuren oder sonstwie wird festgestellt, dass der Roller 120 km/h schnell war, als der Unfall passierte. Dann wird sicherlich eine weitere Untersuchung stattfinden, weil in den Papieren nur 77 km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen sind. Das Tuning war also mit ursächlich für den Unfall, denn wenn du nur 77 km/h schnell gewesen wärst, hättest du rechtzeitig bremsen können. Dann hast du gute Chancen, die 5.000 Euro an die Versicherung erstatten zu müssen.
Anders sieht es bei folgender Konstellation aus: Gleicher Roller, gleiches Tuning ohne Eintragung, aber Unfall bei 60 km/h . Da war dann das Tuning wohl kaum maßgeblich, weil auch im Originalzustand diese Geschwindigkeit erreicht werden konnte. Deshalb keine Untersuchung des Mopeds und kein Regress. Bzw. wenn die Versicherung doch Regress fordern sollte, gute Chancen für dich im Prozess.