Frühstück
Beiträge von tonitest
-
-
ich nehm dann mehr.
-
-
Habe hier gerade mal rumgespielt:
Leichtkraftrad Oldtimer und Saisonkennzeichen, H KennzeichenGünstige Qualitätsprodukte aus Aluminium, mit reflektierender Oberfläche. Amtlich zugelassen gemäß FZV, EU- 2411/98 und DIN 74069.zulassungsstelle.deSieht schon ungewohnt aus:
Den Rest kann man da auch mal rumspielen.
Und wenn dann da keine HU-Plakette drauf ist, wird man wohl auf jeden Fall angehalten...
-
Laut § 3 Abs. 2 FZV (Fahrzeugzulassungs-Verordnung) sind Leichtkrafträder steuerfrei.
Klugscheißmodus an:
Nee, die Steuerbefreiung für LKRs und KKRs ergibt sich aus § 3 Nr. 1 KraftStG i.V.m. § 3 Abs 1 und 2 FZV.
Klugscheißmodus aus

Dafür gibt es Sonderregelungen bei Schadstoffzonen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Vermutlich in der Zukunft, aktuell gelten die Umweltplaketen doch nur für PKW, LKW u.ä., aber noch nicht für KRad, LKR, KKR. Oder habe ich das falsch im Kopf?
Und um die Frage
Wäre da nicht sogar ein H Kennzeichen möglich?
noch zu beantworten (hatte oben ja nur über Wechsel- und Saison- Kennzeichen, aber gar nicht über normale H-Kennzeichen geschrieben):
Ja, ist möglich, aber:
Nach § 9 Abs. 1 FZV brauchst Du für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten).
Im Rahmen der Begutachtung nach § 23 StVZO ist entweder eine HU oder eine Einzel-Abnahme nach § 21 StVZO zwingend durchzuführen.
Hm, was mach ich jetzt, wenn - wie bei den Fuffis - keine HU-Pflicht besteht? Freiwillig einmalig eine HU? Oder brauche ich die doch nicht, da ja keine HU-Pflicht aus der Klassifizierung als KKR besteht?
Oder doch (zusätzlich) noch eine Einzel-Abnahme, obwohl ich doch schon eine BE (ob A oder E) habe?
Oder fällt beides doch weg (also keine HU und keine Einzelabnahme), da die Fuffi nicht HU-Pflichtig ist und ich schon eine BE habe?
Auf jeden Fall verwirrend.
Und teuer:
Oldtimer-Gutachten (geschätzt, keine Ahnung, ob das hinhaut): 300 € einmalig
HU: 100 €
oder Einzelabnahme: 200 €
Also einmalig in Summe 400 € - 500 €
und jährlich knapp 50 € Kfz-Steuer wegen Zuteilung-H-Kennzeichen
Und ob die Versicherung dann deutlich günstiger wird???
-
-
ist seeliger denn nehmen
-
Moin!
Dreht er denn immer noch hoch? Oder wie kommst Du drauf, dass Du wieder mit Falschluft zu kämpfen hast?
Das im Vergaser noch Sprit ist/bleibt, ist normal.
Ich vermute mal, Du hast Probleme mit der Sprit-Versorgung.
Wie lang ist der Benzinschlauch?
Ist die Kerze nach dem Ausgehen trocken?
Ist direkt nach dem Absterben auch noch Sprit im Vergaser?
-
Sonnenblumenöl
-
morgen sucht er wieder....

Man wird nicht jünger...
-
Was CLOSE, Thema erledigt, oder wie ?
Wenn ja, dann mal her mit der Antwort.
Er hat doch lt 75er HotTopic wieder den 16er Gaser draufgesteckt, daher haben sich seine Probleme mit dem 19er Gaser ja erledigt und hier kann zu.
Das Falschluft-Problem besteht aber wohl weiterhin, bin mal gespannt, in welchem Thread das bald auftaucht....
Oder: Er möchte, daß jemand seine Account schließt, da er von uns nur Antworten bekommt, die er nicht hören will und weiter an den Stellen rumbastelt, die ihn nicht weiterbringen...

-
Wessen Ding?
-
Alles anzeigen
Der aber ja nur ziehen kann, wenn das Kfz überhaupt steuerpflichtig ist.
Und das sind KKR nun mal nicht.
Doch, steht in der (A)BE.
Der Einfachheit halber verweise ich mal auf meinen sehr ausführlichen Lexikonartikel:
Freiwillige Zulassung 50 ccm und <= 125 ccm
H-Kennzeichen ist da allerdings noch nicht drin.
Den einzigen Vorteil, den ich davon momentan sehe, ist eine gewisse Zukunftsfähigkeit bzgl. Zukünftiger Einfahrt in Umweltzonen, falls dort mal ein Verbot von 2Taktern drohen sollte.
Und natürlich die Ungewöhnlichkeit und Exklusivität.
Aber das interessiert mich nun auch, vlt recherchiere ich da auch mal hinterher.
Hat mir ja keine Ruhe gelassen, daher hier nun das Ergebnis meiner Recherchen (Lnks zu den Gesetzen etc. findet Ihr im o.g. Lexikon-Beitrag):
Daher nun mal die Zusammenfassung, was meiner Meinung nach an Kennzeichen möglich ist:
Da wir hier von Zulassung reden - auch wenn sie freiwillig erfolgt - gelten die normalen Zulassungsregeln mit den 2 Teilen:
1. Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II auf Grundlage der Betriebserlaubnis (egal ob Allgemein oder Einzel) oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO.
2. Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Zuteilung eines Kennzeichens
Es geht bei der Frage, ob normales, H-, Saison-, Wechsel- oder roter 07er-Kennzeichen also nur um die Zuteilung von Kennzeichen, die ist in den §§ 8 und 9 FZV geregelt.
(der Vollständigkeit halber: für E-Mopeds noch § 9a FZV beachten, aber so einen neumodischen Kram haben wir hier ja nicht).
1. Wechselkennzeichen (§8 Abs. 1a FZV):
a) gibt es nur für die gleiche Fahrzeugklasse M1, L oder O (also alle 2 Fahrzeuge müssen der selben Klasse angehören)
Sieht dann so aus: K-KK 123 1 bzw. K-KK 123 2
b) gibt es nicht als Saison, rotes (06er, 07er), Kurzzeit (04er) oder Ausfuhr.
c) Ob es auch auch H-Wechsel-Kennzeichen geben darf? Bin ich Unsicher: Ich sage aber mal Ja.
Der Argumentationskette: §9 Abs. 1 S.1 FZV in Verbindung mit §8 Abs. 1 S. 1 FZV in Verbindung mit §1a Abs. 1 S.1
sieht dann so aus: K-KK 12 H1 bzw.: K-KK 12 H2
2. Saison-Kennzeichen (§9 Abs. 3 FZV)
geht auch als H-Saison-Kennzeichen lt. §9 Abs.3 S. 3 FZV
Sieht dann so aus: K-KK 12 H 02/10 (02 über der 10, kennt Ihr ja alle)
Bei den Kennzeichen ist also einiges möglich...
Nun zur Kfz-Steuer:
Nach §1 Abs. 1 Nr. ist das Halten von Kfz grundsätzlich steuerpflichtig.
Da unsere Fuffis von der Zulassungspflicht befreit sind und nur freiwillig zugelassen sind, ist das Halten unseres Fuffis steuerbefreit nach §3 Nr. 1 KraftStG.
Nun wird es speziell:
Bei Oldtimern ist nicht das Halten steuerpflichtig sondern die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens (§1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG).
Daher habe ich oben auch nochmal auf die Zweiteilung des gesamten Zulassungsverfahrens hingewiesen.
Daraus folgt: Sobald ich für meine eigentlich steuerbefreite, freiwillig zugelassene Fuffi ein Oldtimer-Kennzeichen beantrage, muß ich mit der Zuteilung des H-Kennzeichens Steuern zahlen.
Und zwar den Pauschbetrag von 46,02 € im Jahr (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 KraftStG).
Ist irgendwie bekloppt: Normalerweise ist das Halten von Kfz steuerpflichtig, nur beim H-Kennzeichen ist die Zuteilung steuerpflichtig;
keine Ahnung, was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte.
Daher nehme ich meine obige Aussage zur Steuerfreiheit in Beitrag #166 zurück.
Egal106s16 , vlt hilft Dir das ja bei Deinen Überlegungen....
Ich muß mal schauen, vlt übernehme ich das auch noch in den Lexikon-Eintrag.
-
-
immer feste druff
-
Hinweis an Monza63 :
Benutze einmal anstatt Google Translator das Übersetzungsprogramm DeepL https://www.deepl.com/translator
Das ist deutlich besser.
-
-
Ich freu mich, weil ich heute die Betriebserlaubnis (Zweitschrift) für meine alte Hercules bekommen hab
Jetzt noch ein paar Kleinteile dran und es kann losgehen.
Also von der Hercules,
Wie ne BE aussieht wissen wir..😉😜
-
Ich habe alle originalen Sachen montiert vom vergaser mit zum Ansaugstutzen ich weiß nicht wo der fehler liegt...
Nun, die Kiste zieht irgendwo Nebenluft/Falschluft.
Mit den Suchbegriffen findest Du über die Suche oben rechts jede Menge Hinweise zur systematischen Fehlersuche und Ursachenbehebung.
Einfach mal danach vorgehen und in dem aktuellsten Falschluft-Thread dann weiter fragen. Das hat ja dann nix mehr mit 75ccm zu tun und sollte nicht in diesem Thread behandelt werden.
-
Na ich bin mal gespannt, wer als erstes auf seinem Mofa dann ein Saisonkennzeichen hat

Sorry für OT

Saison-H-Wechsel-Kennzeichen bitte!
Wenn schon, denn schon...

