Da haben die auch bei der Erstzulassung geschlafen...
Denn bei den neueren Autos muss immer das Leergewicht bei Auslieferung eingetragen werden ,vom Hersteller schon. (Istgewicht)
Also in der COC.
Das muss dann auch in die Papiere.
Denn die COC hast du nicht mitzuführen.
Nee, die haben nicht gepennt mMn (max. VW).
Lt CoC:
Masse in fahrbereitem Zustand: 2443 kg -> das kommt dann auch ins Feld G der ZulBesch I
tatsächliche Masse: 2520 kg -> das kann auf Antrag in Feld 22 ZulBesch I eingetragen werden.
Die EZ war in 11 / 2015.
Ob sich da mittlerweile was bei den Angaben im CoC geändert hat, vermag ich nicht zu sagen.
Da bist ja noch günstiger raus aus der Sache.
ich geh mal von ca 10 € Gebühren auf dem Amt aus.
Ja, deutlich günstiger. Und vor allem weniger Lauferei, da Waage und TÜV/Dekra o.ä. wegfallen.
Aber schon übel mit dem Gewicht...
Da hätten die ruhig das Zulässige Gesamtgewicht auf 3.5t hochsetzen können und dafür Anhängelast auf 2t begrenzen.
500kg Zuladung ist eigentlich eher ein schlechter Scherz bei so einem Auto.
ja, ist knapp, aber ist auch nicht mehr viel Platz in dem Puppenhaus, um viel und schwere Sachen mit zunehmen. (Wassertanks sind eh nur je 30 l (Frisch- und Abwasser).
