das ist ja Dein Problem.
Beiträge von tonitest
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Kurze Frage von einem Tuning Neuling
V50 spezial
DR 75
Vergaser 16 mit 74 HD
Primär 3.72
Piaggio Banane
Sind mit dem setup 65-70 km/h möglich ?
Wenn Du Max 75 kg wiegst und Dich in den Wind duckst, könnte das durchaus möglich sein.
Was sagen denn die Erfahrungen aus den vorherigen Beiträgen in diesem Thread, die Du ja sicherlich schon aufmerksam gelesen hast.
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Wie lieb ich Dich
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Du findest auch immer ein Zeugs....
Aber Du musst ja Deinem Forumtitel gerecht werden

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Morten Olsen
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nicht verfügbar
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in FFM ist Rita doch die Ansprechpartnerin.
Martinskirchstr. 53
Frankfurt / Main 60529
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Lass sie doch freiwillig zu, so mit H-Saison-Kennzeichen ...😁
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Frühstück
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ich nehm dann mehr.
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Habe hier gerade mal rumgespielt:
Leichtkraftrad Oldtimer und Saisonkennzeichen, H KennzeichenGünstige Qualitätsprodukte aus Aluminium, mit reflektierender Oberfläche. Amtlich zugelassen gemäß FZV, EU- 2411/98 und DIN 74069.zulassungsstelle.deSieht schon ungewohnt aus:
Den Rest kann man da auch mal rumspielen.
Und wenn dann da keine HU-Plakette drauf ist, wird man wohl auf jeden Fall angehalten...
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Laut § 3 Abs. 2 FZV (Fahrzeugzulassungs-Verordnung) sind Leichtkrafträder steuerfrei.
Klugscheißmodus an:
Nee, die Steuerbefreiung für LKRs und KKRs ergibt sich aus § 3 Nr. 1 KraftStG i.V.m. § 3 Abs 1 und 2 FZV.
Klugscheißmodus aus

Dafür gibt es Sonderregelungen bei Schadstoffzonen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Vermutlich in der Zukunft, aktuell gelten die Umweltplaketen doch nur für PKW, LKW u.ä., aber noch nicht für KRad, LKR, KKR. Oder habe ich das falsch im Kopf?
Und um die Frage
Wäre da nicht sogar ein H Kennzeichen möglich?
noch zu beantworten (hatte oben ja nur über Wechsel- und Saison- Kennzeichen, aber gar nicht über normale H-Kennzeichen geschrieben):
Ja, ist möglich, aber:
Nach § 9 Abs. 1 FZV brauchst Du für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten).
Im Rahmen der Begutachtung nach § 23 StVZO ist entweder eine HU oder eine Einzel-Abnahme nach § 21 StVZO zwingend durchzuführen.
Hm, was mach ich jetzt, wenn - wie bei den Fuffis - keine HU-Pflicht besteht? Freiwillig einmalig eine HU? Oder brauche ich die doch nicht, da ja keine HU-Pflicht aus der Klassifizierung als KKR besteht?
Oder doch (zusätzlich) noch eine Einzel-Abnahme, obwohl ich doch schon eine BE (ob A oder E) habe?
Oder fällt beides doch weg (also keine HU und keine Einzelabnahme), da die Fuffi nicht HU-Pflichtig ist und ich schon eine BE habe?
Auf jeden Fall verwirrend.
Und teuer:
Oldtimer-Gutachten (geschätzt, keine Ahnung, ob das hinhaut): 300 € einmalig
HU: 100 €
oder Einzelabnahme: 200 €
Also einmalig in Summe 400 € - 500 €
und jährlich knapp 50 € Kfz-Steuer wegen Zuteilung-H-Kennzeichen
Und ob die Versicherung dann deutlich günstiger wird???
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ist seeliger denn nehmen
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Moin!
Dreht er denn immer noch hoch? Oder wie kommst Du drauf, dass Du wieder mit Falschluft zu kämpfen hast?
Das im Vergaser noch Sprit ist/bleibt, ist normal.
Ich vermute mal, Du hast Probleme mit der Sprit-Versorgung.
Wie lang ist der Benzinschlauch?
Ist die Kerze nach dem Ausgehen trocken?
Ist direkt nach dem Absterben auch noch Sprit im Vergaser?
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Sonnenblumenöl
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morgen sucht er wieder....

Man wird nicht jünger...
