aufem Kopf
Beiträge von tonitest
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Zur Systematesierung mehr hier:
https://www.kba.de/DE/Statistik/V…html?nn=3505666
Und mehr zu Zulassung und Kennzeichenzuteilung mit weiteren Quellen und Verweisen hier:
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Was ist deine PK50 nach der Eintragung ? Ein zulassungspflichtiges Fahrzeug ?
Nein, das wird ein kenzeichenpflichtiges Leichtkraftrad mit Einzel-Betriebserlaubnis.
Dafür besteht keine Zulassungspflicht, aber von der Zulassungsbehörde muss ein Kennzeichen zugeteilt werden, damit es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.
Kfz-Haftpflichtversicherung und regelmäßige HU fallen auch an.
Kfz-Steuer wird nicht fällig.
Doian , achte bitte bei der Begutachtung, dass der Herr Inscheniör dein Fahrzeug auch als Leichtkraftrad im Sinne der Systematisierung von Kfz des KBA klassifiziert.
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