Auffällig ist doch auch der 30.06. als Datum.
Ist es nicht so, dass bei Importfahrzeugen mit unbekannter genauer Erstzulassung das Baujahr in Verbindung mit dem 01.07. genommen wird?
Vielleicht haben die das in dem Landratsamt immer auf den 30.06. datiert. 1993 als Baujahr ist aber natürlich Quatsch. Vielleicht 1983.
Jein,
Zum Datum der Erstzulassung:
aus dem Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II des KBA, dort zu Feld B:
Feld B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
Das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme bezeichnet den Tag, an dem für
das Fahrzeug erstmals (im Inland oder im Ausland) ein amtliches Kennzeichen oder aber ein Ausfuhrkennzeichen
zugeteilt worden ist.
Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu
verfahren:
nur Tag nicht bekannt es ist der 01. des Monats einzutragen,
Monat nicht bekannt es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,
Jahr nicht bekannt es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen, ggf. ist das Baujahr zu schätzen.
Das Datum ist wie folgt darzustellen: TT.MM.JJJJ (z. B. 04.10.2005).
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist der Tag der ersten Inbetriebnahme einzusetzen. Handelt es sich
um kennzeichenpflichtige Fahrzeuge (§ 4 Absatz 2 FZV), so ist der Tag der ersten Zuteilung eines
Kennzeichens maßgebend.
Bei Fahrzeugen, die aus Alt- und Neuteilen zusammengebaut wurden, ist der Tag anzugeben, an
dem das Fahrzeug nach dem Zusammenbau erstmals zum Verkehr zugelassen wird bzw. wurde.
Es bleibt aber immer noch ein Rätsel.
Schwierig finde ich, daß uns zwei Teile zwei verschiedener Dokumente vorliegen:
1. Der alte Brief, vermutlich von 1993, mit Ergänzung der Bestätigung der BE aus 2000 -> hier fehlt der alte Schein (ok, hat die Zulassungstelle bei der Ab-/Ummeldung vermutlich eingezogen)
2. Die neue ZB I, hier fehlt die ZB II, bzw. es wird sie gar nicht geben, da die Vespa fälschlicherweise bei der Wiederzulassung auf Leichtkraftrad umgeschlüsselt wurde (bei LKRs gibt es keine ZB II), anstatt die alte Schlüsselnummer 39 0100 (Krad, Roller m LB) wie es vorgesehen ist weiterzuverwenden. (oder zumindest auf 25 1200 zu schlüsseln und nicht 25 2200 (s. hierzu das "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" des KBA)
Meine neueste Theorie:
Der Roller ist in 1993 nach D importiert worden, lief vorher 10 Jahre im Ausland (Italien?), daher kein Typenschild.
Es wurde eine Einzelabnahme gemacht, am 30.06.1993 in D das erste Mal zugelassen. (Wie die damaligen Vorschriften/Leitfäden zum Datum der EZ waren, weiß ich nicht).
In 2000 wurde dann modifiziert (Garelli Kotflügel angebracht?), das ganze wieder per Einzelabnahme / Gutachten und dann auf Seite 4 des Briefes und BE erteilt im Brief eingetragen
-> daher der alte ungültige Brief
In 2006 wurden dann neue Papier erstellt (Wechsel von Brief/Schein auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II) mit dem Fehler bei der Systematisierung (s.o.).
Jetzt wäre immer noch interessant, ob Indy94- mittlerweile in seiner Verwandschaft mehr zur Vorgeschichte des Rollers herausfinden konnte.
Sind für den Roller jemals Kraftfahrzeug-Steuern bezahlt worden? Oder seit 2006 (Umschlüsseluing als LKR) nicht mehr?
Oder ist die Kiste mittlerweile zerlegt und taucht in diversen Marktplätzen in Einzelteilen auf???