SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von tonitest

    Sind ja beides Fuffis, daher passt der von Menzinger verlinkte Beitrag:

    Menzinger
    December 28, 2020 at 10:30

    Der von lelox verlinkte Lexikon-Eintrag ist für alles größer 50er:

    V5N1T von 1990 ist die Vespa 50 FL.

    Lexikoneintrag:

    Italienimport oder einen neuen Fahrzeugbrief bekommen

    Ich meine mich zu erinnern, daß Menzinger was zu Importrollern geschrieben hatte.

    evtl zu wenig Vorspannung auf einem oder beiden Zügen, sodaß du mit dem/den Einstellern nicht mehr genug korrigieren kannst?

    Eventuell haben sich auch die Außenzüge durch das Einschieben der neuen Innenzüge im Rahmen versetzt/verzogen. Neue Außenzüge hast Du aber )noch) nicht, oder?

    Im Lenker ist aber alles sauber verlegt und am richtigen Platz?

    Ich glaube, ich würde nochmal auf Los gehen und die Züge einmal komplett neu legen.

    Soweit ich das weiß, benötigst Du keine Vollabnahme, da Deine Kiste aus Griechenland ist und damit aus der EU.
    Die Vollabnahme ist mW. nur für Fahrzeuge, die bislang außerhalb der EU zugelassen waren.

    Auch wenn wir hier jetzt Creutzfeld s Indien-Thread ein bißchen kapern (wobei, ist der nicht mit der erfolgreichen HU nun abgeschlossen??), gebe ich auch noch ein bißchen Senf dazu:

    Viele Infos, was wie vorzulegen ist, um ein (ehemals) im Ausland angemeldetes Fahrzeug in D zuzulassen findet sich auch hier:

    https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…eil_II_pdf.html

    Ansonsten hilft natürlich auch ein Blick in die FZV und StVZO.

    Oder fragen beim Amt, vlt haben die dabei doch mehr Ahnung als bei der freiwilligen Zulassung (die ganze positive Geschichte mit weiteren Links gibt es im entsprechenden Thread).

    Ich habe keine ZB ll bekommen und bei 16. steht ohne ZF ...

    Leider der übliche Fehler der Zulassungsbehörden, die handeln da oft nach dem Schema zur Zuteilung des Kennzeichens bei LKRs. "Zugelassen" sind die KKRs damit nicht. Und nur mal so ein Kennzeichen einem KKR zuteilen geht nach meinem Verständnis auch nicht.

    Die Zulassungsstelle hat Deinem Antrag auf freiwillige Zulassung vlt schon entsprochen, die notwendigen Tätigkeiten aber noch nicht abgeschlossen (u.a. Ausfertigung ZB II).

    Ich würde da nochmal aufschlagen und um Abschluss der Zulassung bitten.

    Vlt wartest Du noch, bis ich den Lexikon-Eintrag fertig habe, dann hast Du alle Argumente und das passende Wissen beisammen und kannst Deiner ZulB mal zeigen, wie das richtig geht.

    Und notfalls halt erst dem Amtsleiter, falls die Sachbearbeiter, Sachgebietsleiter, Obersachgebietsabteilungsleitervorgestzten-Oberamtsrat nicht mehr mitkommen.

    Finale:

    Nach ein bißchen Überzeugungsarbeit beim Sachgebietsleiter habe ich nun eine vollständige und richtige freiwillige Zulassung (inkl ZB I, ZB II, ABE).

    Bei der Überzeugung gegen das "Haben wir schon immer so gemacht, so ist die Arbeitsanweisung" haben mir gute Dienste geleistet:

    - Kenntnis der Rechtslage (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Leitfäden, die von Bund, Land und KBA verpflichtend ausgegeben wurden und den [lokalen] Arbeitsanweisungen entgegenstanden aber auch "höher" anzusiedeln sind)

    - die Texte hatte ich dabei und konnte sie direkt zeigen (elektronisch auf dem Tablet hat gereicht)

    - keine Kritik an der Arbeit der SB, sondern es gemeinsam richtig machen.

    - nur in der Sache argumentieren und zeigen, daß ich mich damit beschäftigt habe und mein Wissen auch gerne teile.

    Die Sachbearbeiter kennen halt nur normale Kfz-Zulassungen (verpflichtende) und "Zulassungen" von LKRs (wobei dies ja nur die Zuteilung eines Kennzeichens ist nach dem Verfahren der Zulassung aber ohne ZB II).

    Freiwillige Zulassungen machen sie so gut wie nie und haben das immer als Mischung aus Einzel-, Oldtimer- (ohne vorhandene Papiere) und LKR-"Zulassung" gefrickelt.

    Als die SB gesehen haben, daß es bisher eigentlich falsch war, waren sie sehr daran interessiert es nun richtig zu machen. Meine Notizen wollten sie da behalten und für die interne Aufklärung nutzen.

    Nett, wie ich bin, habe ich dann noch angeboten, alle noch kurz und bündig zusammenzufassen und per Mail an die ZulB zu schicken. Zusammenschreiben will ich das ja auch eh noch für den Lexikon-Artikel hier im Forum.

    Kostenpunkt heute: nur noch 3,80 € für die Ausfertigung der ZB II, Zulassungsgebühren hatte ich ja schon bezahlt, die Zulassung war halt noch nicht abgeschlossen.

    Tja, ob sich das gelohnt hat? Finanziell sicher nicht, aber es ist Hobby, hat Spaß gemacht, ich habe was neues gelernt. Also vom Freizeitwert hat es sich gelohnt, und das ist doch Sinn eines Hoobys :)

    Ich denke auch dort schallt es aus dem Wald hinaus wie man hinein ruft...

    Wenn du es schaffst deine Kritik freundlich und sachlich vorzutragen ohne den Mitarbeitern eventuelle Sachkenntnis abzusprechen wird das wohl klappen...

    Viel Erfolg!

    Genauso ist es und damit bin ich dort immer sehr gut gefahren, auch wenn die anfangs immer etwas mürrisch sind (liegt wohl an den anderen Kunden, die immer nur fordern und motzen), habe ich die bis jetzt immer "geknackt" und bekommen, was ich wollte (und nicht "das steht mir zu!").

    was die in meinen Fahrzeugschein eingetragen haben

    zumindest teilweise das falsche, garantiert! ;)

    Hast Du auch eine ZB II (Brief) bekommen?

    Die ABE / EBE / Datenbestätigung / CoC darf übrigens nicht eingezogen oder ungültig gemacht werden!

    Schaut mal auf bspw das CoC Eures Autos /Krades etc. Die habt Ihr ja auch wieder mitbekommen, da sollte dann auch das Kennzeichen sowie die Nr der ZB II vermerkt sein.

    So, morgen (bzw. heute) Mittag nochmal hin zur Zulassungsstelle und die ZB II beantragen und ausfertigen lassen.

    Dabei können die auch noch ein paar "Unstimmigkeiten" in der ZB (I und II) beseitigen, die mir gerade beim Studium des "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" des KBA aufgefallen sind. Bspw. ist bei zulassungsfreien Fahrzeugen im Feld B nicht das Datum der ersten Zulassung einzutragen, sondern der Tag der ersten Inbetriebnahme, TSN in Feld 2.2 ist auch zu füllen (steht ja auch in meiner ABE), Feld 17 ist bei mir auch falsch, eingetragen ist E (= Einzelabnahme, EBE), stimmt aber nicht, meine Vespa ist K (= ABE zugelassen, Daten sind konform). Das zieht sich so durch.

    Habe mir auch noch ein paar Beispiele anderer freiwilligen Zulassungen angesehen, die sind alle fehlerhaft (falsche Fahrzeugklassen, keine ZB II, Datum der ersten Inbetriebnahme falsch, falscher Bezug wegen HU-Freiheit, Einzelabnahmen, Nr der ABE fehlt... etc. pp.).

    Bin gespannt, wie der Sachbearbeiter reagiert.

    Habe den Termin eigentlich nur für die Umschreibung eines PKW...

    Aber bis jetzt waren die immer freundlich, hilfsbereit und lernwillig, wird also schon werden.

    Und irgendwann habe ich dann die vermutlich einzige, richtig freiwillig zugelassene Fuffi ^^ .

    Ich halte euch auf dem Laufenden und werde den Lexikon-Eintrag noch aktualisieren.

    (Vlt sollte ich den dann auch als Arbeitshinweise an die Zulassungsstelle schicken... ;) )