Beiträge von tonitest
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in Nordkorea
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Leider fährt die jetzt der, der mir meine alte letztes Jahr geklaut hat
Wieso?
Strafanzeige erstattet?
Warum holst Du Dir Dein Eigentum nicht zurück? Auf dem Rechtsweg! Nicht mit Selbstjustiz!
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Chorherren
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Lotto King Karl
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Über sieben Brücken musst Du geeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehn
(dramatische Musik) ... ein Verbrechen am Hörer!
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Bin gerade dabei zusammenzustellen, welche Felder aus der ABE wohin in der ZB gehören.
Habe hier nur die "neue" weiße ABE (Da stehen u.a. schon die Schlüsselnummern zu HSN, TSN, Fahrzeugart etc drin).
Falls mir jemand ein Foto / Scan einer "alten" grünen ABE zur Verfügung stellen kann, dann würde ich die auch als Quelle mit aufnehmen. Es muß keine ABE einer freiweillig zugelassenen Vespa sein.
Nehme die ABE auch gerne anonymisiert (also FIN und Eigentümer geschwärzt).
Per PN reicht auch, falls ihr das Foto hier im Thread nicht einstellen wollt.
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Ein Berliner Roller ... so mit Marmeladefüllung?
Und was bedeutet IWL?

Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/berl…opyToPasteboard
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Was meinst Du denn mit EInbau?
Neue Züge? Innen /Außen?
Neue Backen?
Neue Trommel?
Beschreib doch mal, was bei Deiner Bremse nicht funktioniert bzw. warum Du etwas ändern möchtest.
Dann finden wir hier schon die passende Lösung, den Weg, die Anleitung.
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darf ich mal ganz blöd fragen warum ihr das macht?
Teil des Hobbys.
Warum den besten Sprit?
Warum das beste 2-Takt-Öl?
Ist genauso sinnvoll.
Also was hat man davon?
Spaß! Und Freude, wenn es funktioniert (wie Anpassungen, Umbauten an Motor, Karosse etc, diesmal halt im Bereich der Anpassungen der "Zulassung"/Zulassung im Straßenverkehr).
Und was neues gelernt.
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Als nächster konsquenter Schritt müßte dann die regelmäßige technische Überwachung einer zugelassenen Überwachunsstelle von E-Bikes kommen...
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Fake Music
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Sind ja beides Fuffis, daher passt der von Menzinger verlinkte Beitrag:
ThemaMeine Vespa hat keine deutschen Papiere - was tun?
Wenn man eine Vespa, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt war, in Deutschland bewegen möchte, benötigt man eine Betriebserlaubnis dafür. Das gilt auch für die 50er, auch wenn nicht wenige mit irgendwelchen Papieren aus dem Ausland womöglich jahrelang unbehelligt in Deutschland unterwegs sind. Wird man erwischt, sind 50 Euro Bußgeld fällig (Stand 2020) und bei Gefährdung des Straßenverkehrs legt die Pozilei für den Fahrer auch ein Konto in Flensburg an und schreibt…
MenzingerDecember 28, 2020 at 10:30 Der von lelox verlinkte Lexikon-Eintrag ist für alles größer 50er:
V5N1T von 1990 ist die Vespa 50 FL.
Lexikoneintrag:
Italienimport oder einen neuen Fahrzeugbrief bekommen
Ich meine mich zu erinnern, daß Menzinger was zu Importrollern geschrieben hatte.
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evtl zu wenig Vorspannung auf einem oder beiden Zügen, sodaß du mit dem/den Einstellern nicht mehr genug korrigieren kannst?
Eventuell haben sich auch die Außenzüge durch das Einschieben der neuen Innenzüge im Rahmen versetzt/verzogen. Neue Außenzüge hast Du aber )noch) nicht, oder?
Im Lenker ist aber alles sauber verlegt und am richtigen Platz?
Ich glaube, ich würde nochmal auf Los gehen und die Züge einmal komplett neu legen.
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TÜV-Prüfung fehlerhaft
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Soweit ich das weiß, benötigst Du keine Vollabnahme, da Deine Kiste aus Griechenland ist und damit aus der EU.
Die Vollabnahme ist mW. nur für Fahrzeuge, die bislang außerhalb der EU zugelassen waren.Auch wenn wir hier jetzt Creutzfeld s Indien-Thread ein bißchen kapern (wobei, ist der nicht mit der erfolgreichen HU nun abgeschlossen??), gebe ich auch noch ein bißchen Senf dazu:
Viele Infos, was wie vorzulegen ist, um ein (ehemals) im Ausland angemeldetes Fahrzeug in D zuzulassen findet sich auch hier:
https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…eil_II_pdf.html
Ansonsten hilft natürlich auch ein Blick in die FZV und StVZO.
Oder fragen beim Amt, vlt haben die dabei doch mehr Ahnung als bei der freiwilligen Zulassung (die ganze positive Geschichte mit weiteren Links gibt es im entsprechenden Thread).
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Ich habe keine ZB ll bekommen und bei 16. steht ohne ZF ...
Leider der übliche Fehler der Zulassungsbehörden, die handeln da oft nach dem Schema zur Zuteilung des Kennzeichens bei LKRs. "Zugelassen" sind die KKRs damit nicht. Und nur mal so ein Kennzeichen einem KKR zuteilen geht nach meinem Verständnis auch nicht.
Die Zulassungsstelle hat Deinem Antrag auf freiwillige Zulassung vlt schon entsprochen, die notwendigen Tätigkeiten aber noch nicht abgeschlossen (u.a. Ausfertigung ZB II).
Ich würde da nochmal aufschlagen und um Abschluss der Zulassung bitten.
Vlt wartest Du noch, bis ich den Lexikon-Eintrag fertig habe, dann hast Du alle Argumente und das passende Wissen beisammen und kannst Deiner ZulB mal zeigen, wie das richtig geht.
Und notfalls halt erst dem Amtsleiter, falls die Sachbearbeiter, Sachgebietsleiter, Obersachgebietsabteilungsleitervorgestzten-Oberamtsrat nicht mehr mitkommen.
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