Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen sondern, bei Gebrauchtwaren, nur verkürzen. Außer er verkauft "im Auftrag".
Hier steht alles wissenswerte. Klick mich
bzw hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950…96BJNG024101377
und hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950…96BJNG024601377
in Verbindung mit den weiteren Vorschriften.
Ich würde den Verkäufer auffordern, die Mängel an der Vespa zeitnah zu beheben.
