Ehe-Hygiene
Beiträge von tonitest
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Genau, wegen diesem Dreckzeug, ist mir gestern fast der Roller abgefackelt
!Dann lass es doch weg.
Bin gerade verwirrt:
Du fragst, ob das Zeug was bringt. Daraus habe ich geschlossen, Du hast es nicht drin und willst es eventuell nachträglich einbauen.
Nach Deinem letzten Post vermute ich mal, dass es schon drin war und Du nun überlegst -nachdem Dir die Kiste fast abgefackelt ist- ob Du es wieder einbaust.
Meine Meinung: Nein. Wenn es fast zum Rollerbrand geführt hat, würde ich es definitiv weglassen und eine eventuell etwas lautere Vespa in Kauf nehmen.
Das halbe db wird bei der HU nicht negativ auffallen, da ist der Pott lauter...
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An alle PX Fahrer! Bringt es einen großen Geräusche Unterschied, wenn ich den Innenraum, dort wo der Tank rein kommt, mit Dämmmatte ausfülle ?
Die zerbröselt doch nur....
Zumindest bei meiner XL2, wo das Zeug drin war, war es nach 25 Jahren nur noch Staub....
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oh, Hochkultur
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Dann lass es sein.
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Nie, niemals
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Hi community,
wohin würdet ihr den AC-Spannungsregler einer VAPE bauen, wenn ihr keine neuen Löcher bohren wolltet?
Vielen Dank für alle Ideen.
LG Chris
Kommt auf die Vespa an.
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Die gegnerische Versicherung gibt dir keine Hilfestellung.
Warum sollte sie auch?
Sie muß mit den Beiträgen ihrer Mitglieder sparsam umgehen; auch Du könntest dort Kunde sein und freust Dich über geringe Prämien.
Jede Medaille hat zwei Seiten!
Bitte denk daran, dass du der gegnerischen Versicherung gegenüber pro aktiv auftrittst, z.B jeden Kleinschaden (Helm, etc.) angibst und du deine Rechte freundlich einfordern darfst. Meine Erfahrung (Nachbar hat meine geparkte PX beim Rückwärtsfahren umgefahren) war, dass ich aktiv nachfragen und einfordern musste
Da stimme ich zu!
Rollerfan1973 : Gute Besserung!!
Hoffentlich klappt die Schadenabwicklung einigermaßen problemlos.
Und drücke die Daumen, daß Du wieder einen vergleichbaren Roller findest und damit auch wieder Spaß und Freude am Fahren!
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hört sich ja lustig an!
Wünsche viel Spaß und Erfolg bei der Veranstaltung!
Und gutes Wetter!
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Sturzbesoffen im Puff
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Werkstätte?
Nein, selber machen.
Ist hier im Forum schon dutzendmal beschrieben.
Nutze bitte endlich die Suche!
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Danke euch!
Bilder habe ich euch angefügt. Die im Hof sind gemacht worden, nachdem der "Umbau" stattgefunden hatte. So habe ich sie gekauft. Die anderen sind von davor und sollen ergänzenden Einblick für euch geben. Der Kaufpreis war 2750€.













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Die Fotos sind doch in einer professionellen Werkstatt (Unternehmer) gemacht worden!?!
Hast Du die Vespa von der Werkstatt gekauft?
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Ja, mein Bruder stand daneben
er soll ein Gedächtnis-Protokoll schreiben (ohne Rücksprache mit Dir!)
im Chatverlauf müsste es auch noch stehen.
Ausdrucken / Sichern
Aber es steht auch auf dem Kaufvertrag bei Motorisierung "123ccm"
Das mag ja sein, beweist aber nicht, daß der Verkäufer die Kiste umgebaut/zurückgebaut hat oder er von dem größeren Hubraum wußte (oder hätte wissen müssen).
Wenn Du den Verkäufer "dran kriegen" willst, gilt es jetzt erstmal nüchtern Beweise und Fakten zu sammeln, auch mal die Hergänge chronologisch aufzulisten, Gedächtnis-Protokolle anzufertigen.
Damit vorbereitet rufst Du die Anwaltshotline deiner Rechtsschutzversicherung an (in den meisten Premium-Deckungen kostenlos drin) und schilderst den Fall; innerhalb von 30 min solltest Du zumindest eine erste Einschätzung haben und eine grobe Taktik (habe ich auch schon 2, 3 mal gemacht, sowohl Zivilrecht als auch Strafprozessrecht und bin damit sehr gut gefahren, alles ohne weitere Rechtsstreitigkeiten o.ä. gelöst).
Mit der Einschätzung (und rechtlichen Sicherheit!) im Hinterkopf gehst Du ohne Anwalt auf den Verkäufer zu und suchst eine Lösung / Kompromiss:
1. Max Forderung: Der Verkäufer bezahlt Material und Arbeitslohn des Umbaus in einer professionellen Werkstatt.
2. Kompromiss/Verhandlungsidee: Verkäufer bezahlt Dir nen neuen 123ccm³ Zylinder (wie in den Papieren eingetragen) und Du baust den selber ein.
Falls das nicht funktioniert, kannst Du immer noch den Rechtsweg einschlagen, dauert aber, kostet Nerven und wenn Du Pech hast, verlierst Du oder der Vergleich sieht aus: Roller zurückgeben, Geld zurückbekommen. Hilft Dir dann auch nicht wirklich weiter.
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gesagt hat, er hätte ihn von 135ccm auf 125ccm
Gibt es Zeugen für diese Aussage?
Ansonsten wird es schwierig mit der Beweisführung.
Oder hast Du dies textlich (bspw Chat-Verläufe) oder schriftlich (auf Papier im Kaufvertrag)?
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Automatik oder Handschalter?
Woran könnte das liegen?
Auspuff dicht
mangelnde Kompression
alter Sprit
...
Vergaser raus und reinigen?
Ja.
Gibt es einen Ansauggummiflansch, der Falschluft ziehen könnte?
Dann würde sie eher unkontrolliert hoch drehen.
Wieviel Getriebeöl kommt in die PK rein?
250 ml beim Handschalter
Generell:
was wurde wann an der Kiste gemacht?
Welches Setup ist verbaut?
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Gewährleistung sollte ja auch bei einem Privatkauf greifen:
Prinzipiell: ja.
Wird in der Regel aber ausgeschlossen ("Gekauft wie gesehen"), der Auschluss steht auch in jedem Kaufvertrags-Formular von ADAC, Mobile etc.
"Gewährleistung (Sachmängelhaftung): Gemäß § 437 BGB haben Käufer das Recht auf Gewährleistung, wenn ein gekauftes Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelhaft war. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Produkts an den Käufer. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand (sogenannte Beweislastumkehr).
Wenn also eine Vespa von einem privaten Verkäufer gekauft wird und innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf Mängel auftreten, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, kann der Käufer Anspruch auf Gewährleistung geltend machen. Der Verkäufer ist in der Regel verpflichtet, diese Mängel zu beheben, indem er Reparaturen durchführt oder das Produkt austauscht."Quelle?
Sorry, aber irgendwelchen Zitaten ohne Quellen-Angaben vertraue ich nie.
Zumal dies auch noch inhaltlich falsch ist!
Ich empfehle ganz dringend immer: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
So schwer zu lesen ist das BGB nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html
Schon seit 1.1.2022 beträgt die Beweislastumkehr 12 Monate (und nicht mehr nur 6 Monate).
Hilft Dir aber bei Ausschluß der Sachmängelhaftung auch nicht weiter.
Also hier bin ich wohl über den Tisch gezogen worden. Im Kaufvertrag steht 123ccm.
Falls der Verkäufer davon wußte. Dann könntest Du eventuell auch arglistige Täuschung setzen, auch und gerade bei Privatkauf.
Falls der Verkäufer dies auch nicht wußte: Pech.
Ich werde nun bei der Rechtschutz anrufen und meine Möglichkeiten abklären.
Gute Idee, um mal einen groben ersten Einblick zu bekommen.
Ich persönlich würde versuchen, mich mit dem Verkäufer dann gütlich zu einigen:
Entweder stellt er Dir einen guten, gebrauchten 125/123 ccm kostenlos zur Verfügung.
Oder er erstattet Dir X €.
Kommt aber auch darauf an, was Du willst:
WIllst Du die Vespa behalten? Dann Einigung mit dem Verkäufer.
Hast Du eh keinen Bock mehr auf die Kiste: Dann kannst Du auch direkt in Konfrontation mit dem Verkäufer gehen. Nachdem Du aber schon ziemlich viel an der Kiste gebastelt hast, könnte das ein längeres, unerfreuliches HickHack werden.
