Natürlich null erlaubt auf der Straße.
Nee, die sind schon erlaubt:
§ 3 Abs. 3 Nr 2 Lit f) (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html)
"... einachsige Anhänger hinter ... Kleinkrafträdern..."
sind sogar zulassungsfrei und HU-frei (§ 29 StVZO, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html).
Mußt hinten nur so ein rundes 25km/h-Schild drauf machen (und auch nicht schneller fahren
sowie Beleuchtung (s. StVZO).
Ob ich mit dem Gespann allerdings über die Landstraßen bei Euch fahren würde, weiß ich nicht, wäre mir wohl zu unsicher (Autos mit faktisch 120 km/h, die LKWs mit 80 km/h auch alle zu schnell unterwegs, die landwirtschaftl. Fahrzeuge breit, lang und mit 40 - 60 km/h...)
VG
Jörg
