Die gute alte Überweisung.
Paypal ist abzulehnen. K wendet sich an PP, weil der Artikel nicht angekommen sei. PP gibt VK zwei Tage Zeit zur Reaktion und zieht danach das Geld wieder ein. K hat Ware und Geld, VK kann nur Klage erheben.
Der PayPal-Käuferschutz greift aber nicht bei Motorfahrzeugen.
Trotzdem würde ich das nicht machen.
Da England (GB) ja nicht mehr zur EU gehört kommen da wohl gewaltige Gebühren dazu.
Kenne ich bei Transaktionen in die Schweiz oder von der Schweiz nach D.
Würde aber auch die klassische Überweisung oder Barzahlung vorschlagen.
