Aus meinen Erfahrungen kann ich sagen, dass sich das sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter anders verhalten kann. Richtig ist es auf alle Fälle nicht.
Vielleicht ist manchmal auch einfach etwas Unachtsamkeit im Spiel.
1. Eigentlich nicht
2. Nein, eher Dusseligkeit
Es darf keine 2 Papiere für einen Roller geben. Sonst könntest du den Roller ja verkaufen und dann mit den noch vorhandenen Papieren als gestohlen melden.
Okay, wird rechtlich alles so stimmen wie Ihr das interpretiert, was den Prüfer angeht, der vertraut mir halt, man kennt sich schon Jahrzehnte (ein Kawitzi ein Wort)…
Aber zumindest auf der Zulassungsstelle hätte man mir die BE einziehen können!?!...
Egal, ich werde heute Abend die BE vernichten, nicht das mein Gutachter im nachhinein noch einen auf den Sack bekommt
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