Es ist das Problem, dass das jede Zulassungsstelle anders handhabt!!
War bei mir das gleiche Problem, Roller ohne Papiere gekauft, auch im KV vermerkt, dann Anruf bei Zulassungsstelle, alles kein Problem, sie würden nur das Typenschild (Foto) brauchen;
Vor Ort wollten sie dann doch KV mit dem Vermerk und eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers;
Was jetzt tun, wenn der Vorbesitzer keine eidesstattliche Versicherung abgibt!?!
Ich bekam sie jedoch , der Vorbesitzer, Anwalt von Beruf, war sehr hilfsbereit
Zum Schluss verwährte mir die Zulassungsstelle die Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder, mit dem Vermerk, ich muss die Bescheinigung in dem Landkreis, in dem der Roller zu letzt gelaufen ist , anfordern!!😳
Und machen kannst du gar nichts, auch wenn das in allen umliegenden Landkreisen anders gehandhabt wird!!
