Wenn Du uns verrätst, woher Du etwas kommst, kann man Dir präziser helfen.
Die von den Vorrednern erwähnte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von Kreis/Stadt zu Kreis/Stadt unterschiedlich gehandhabt. In München beispielsweise ist das zwischenzeitlich ins Zulassungsverfahren integriert, so dass die Zulassungsstelle diese per Abfrage im Zulassungsverfahren erledigt. Das kannst Du aber nur mit Papieren starten, so dass sich der Hund in den eigenen Schwanz beißt.
Nachdem Du an irgendeinem Punkt in der ganzen Nummer selbst an Eides statt erklären musst, der Papiere verlustig gegangen zu sein, lege ich Dir ans Herz einmal eine simple Dienststelle der Polizei aufzusuchen, dort zu sagen, dass Dir eine Vespa ohne Papiere zum Kauf angeboten wurde und Du als umsichtiger Bürger um Auskunft anhand der FIN bittest, ob etwas vorliegt. Wird das negativ beantwortet, kannst Du schonmal ruhigen Gewissens bei passender Gelegenheit erklären, dass Dir die Papiere abhanden gekommen sind.
Ist es denn überhaupt ein deutsches Fahrzeug?
