Sie ist damit nicht ein für alle Mal wertlos. Wenn man den professionellen Wiederaufbau sauber dokumentiert - egal ob das ein Fachbetrieb, oder jemand mit entsprechendem Können durchführt - ist der alte Wert (beinahe) wieder hergestellt.
Die Versicherung führt nur eine simple Momentbetrachtung durch und die Totalschadenabrechnung ist ein für Kunde und Versicherer wirtschaftlicher Vorgang - insbesondere dann, wenn der Kunde den Gegenstand behalten kann und dann nach eigenem Gutdünken verfährt. Die Versicherung fühlt sich keinesfalls „betrogen“, wenn der Gegenstand in mühevoller (unwirtschaftlicher) Kleinarbeit wieder hergerichtet wird.
Der Versicherer würde im erneuten Schadenfall prüfen, ob durch den Vorschaden ein Wertverlust vorhanden ist. Das muss nicht zwingend der Fall sein.