Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis nicht einfach so, nur weil ein Bauteil ohne ABE oder Typengenehmigung verbaut wird.
Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Fahrzeugart geändert wird, sich das Abgas- oder Geräuschverhalten ändert oder durch Veränderungen am Fahrzeug eine Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist (§19 II StVZO).
Das dürfte bei der Bremstrommel der PK nicht der Fall sein. Welche konkreten Schlüsse Du für Deinen Fall daraus ziehst, ist natürlich Deine Sache.
Die Frage meines Vorredners dürfte hier aber die wichtigere sein - was willst Du damit erreichen? Optisch dürfte das auch etwas sagen wir mal ungewohnt wirken.
