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Beiträge von Ruhrtaler

    Das Gutachten nach § 18 gibt aber ausdrücklich nicht den Roller für 50 oder 80 ccm frei - das hast du leider gründlich mißverstanden.

    Dort steht nämlich : "Leichtkraftrad, Roller über 50 bis 80 ccm".
    Das steht in Zeile 1 des Gutachtens und definiert lediglich die sich auf die STVZO beziehende Fahrzeug- und Aufbauart. Hier ist es die alte LKR-Klasse (Leichtkraftradklasse).
    Es ist absolut nirgends in dem Gutachten eine Freigabe für einen Motor vorhanden, der da gar nicht definiert ist (nämlich einen PK 50 Motor mit 49 ccm, also unter 50 ccm!)

    • LKR haben ein weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift.
    • Man muß damit alle 2 Jahre zum TÜV.
    • der Vollständigkeit halber: die aktuelle LKR-Klasse gilt von über 50 ccm bis 125 ccm

    Wenn du den PK 50 Motor eintragen läßt, passiert folgendes:

    • Das Leichtkraftrad-Gutachten nach § 18 wird ungültig gestempelt. Das Fahrzeug fällt in die Kleinkraftradklasse (unter 50 ccm).
    • Stattdessen wird standardgemäß eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ausgestellt
    • Dort sind 49 ccm Hubraum eingetragen (also unter 50 ccm!)
    • Du brauchst jedes Jahr am 1. März ein von dir zu kaufendes Versicherungskennzeichen
    • Du musst nicht zum TÜV

    nun klar?

    Tut mir leid, aber ich habe da grundsätzliches nicht falsch verstanden. Lediglich gefragt.

    Mir sind schon die einzelnen Klassen bewusst.

    Danke für deine ausführliche Erörterung.

    Wenn ich das mit dem Umtragen gewusst hätte, hätte ich nicht geftagt.

    Was steht da wo?
    In welchen Papieren?
    Schön daß du mit so einer Info jetzt mal rauskommst...

    Was für Papiere hast du zu dem PK 80 Rahmen denn?
    Den alten Fahrzeugschein, oder schon die Zulassungsbescheinigung Teil !?

    Bilderbilderbilder.

    Sorry aber hatte geschrieben, das der Rahmen Papiere hat.

    das steht im Gutachten nach Paragraph 18

    Das hört sich sehr gut an . Vielen Dank für die hilfreichen Tipps.

    Ich komme aus NRW

    Das hört sich sehr gut an.

    Miss ich für die PK80 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen, auch wenn ich Papiere habe!?

    hallo zusammen,

    habe eine kurze Frage. Ich würde gerne den Rahmen einer PK50 tauschen und hätte einen von einer PK80.

    Wäre das ein Problem beim Umschreiben? Müsste ich nur Paragraph 21 machen lassen?

    Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar