Fehlendes Bremslicht ist eigentlich in D ebenso wie fehlende Fahrtrichtungsanzeiger 1990 ein Merkmal gegen die Erteilung einer ABE / BE.
Meine Betriebserlaubnis hatte das erwähnte "Zusatzblatt für Deutschland", in dem bescheinigt wurde, dass das genannte Model keine Blinker, kein Bremslicht und kein Fernlicht besitzt. Von daher, völlig legal!