Hallo Flo!
Wollt Dich nicht belehren.
Die Belehrung erfolgt automatisch beim Anfordern der Zweitschrift wenn mit der Kiste etwas nicht stimmt.
Würde trotz allem den Verkäufer kontaktieren. Hat meiner Meinung nach schon einen Erklärungsbedarf wie er
Fahrzeuge mit falschen Papieren verkaufen kann !
Rede da auch aus Erfahrung.
Bei meinem ET3 - Rahmen (ebenfalls aus der Bucht und noch dazu aus Italien) waren keine Papiere vorhanden (war mir aber bewußt).
Beim Anfordern einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zwecks Einzelfahrgenehmigung, dann das böse Erwachen.
Mit meiner Fahrgestellnummer war bereits eine Primavera in Österreich zugelassen. Ewiges hin und her mit den zuständigen
Behörden bis sich schließlich ein Fehler in der Abfrage herrausstellte. Nur leider wurde damit die Frist überschritten
für das Fahrzeug nach 25 Jahren (Oldtimer) eine Einzelfahrgenehmigung zu erwirken. In dieser Zeit wurde gerade der Oldtimerzeitrahmen
von 25 auf 30 Jahre angehoben (in D warens glaube ich immer schon 30??? - bitte korregieren falls Falsch).
Endeffekt:
Zwei Jahre warten und dann erst die Einzeltypisierung und dazwischen viel Bauchweh
Du hast wenigstens den Vorteil, dass bei deinem Baujahr ein Duplikat oder Zweitschrift kein so großes Problem darstellt.
Bei Oldtimern die in keiner Datenbanken des Generallimporteur (in Ö- die Fa. Faber) gelistet sind bedeutet das den "härteren Gang"
über die Einzelfahrgenehmigung und die ist bedeutend unlustiger als eine TÜV - Abnahme (zumindest mit deutlich weniger Spielraum als
in Deutschland - eigentlich gar keinen)
Und jetzt hoffe ich, das Dein Problem sich auch zum Positiven wendet
lg
Andreas